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Wirtschaftskammer kritisiert Klimagesetz

Wirtschaftskammer kritisiert Klimagesetz

Wirtschaftskammer kritisiert Klimagesetz

Die Tiroler Wirtschaftskammer hat scharfe Kritik am in Begutachtung befindlichen Klimagesetz geübt. Präsidentin Barbara Thaler (ÖVP) ging am Mittwoch vor allem mit dem "Gold-Plating" hart ins Gericht. Das bedeutet, dass Österreich ein strengeres Gesetz vorsehe als es die EU-Vorgabe darstellt.

Das "Gold-Plating" schade der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, meinte Thaler. Außerdem würden die Auswirkungen – etwa auf Arbeitsplätze – nicht genügend kontrolliert. Thaler mahnte Änderungen ein, beteuerte aber, "dass Klimaschutz per se nicht zur Diskussion steht".

Der Grund, warum die Wirtschaftskammer den aktuellen Gesetzesvorschlag als "problematisch" einstuft, sei der, "dass unsere Betriebe, um die gleichen Aufträge kämpfen, wie ihr direkter Mitbewerb in den Nachbarländern." Wenn man diesen innerhalb des europäischen Binnenmarkts zusätzliche nationale Vorgaben auferlege, die strenger sind als die EU-Vorgabe, "dann hat das Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit", so Thaler.

Die Europäische Union sieht Klimaneutralität bis 2050 vor, der Entwurf des österreichischen Klimagesetzes bereits bis 2040. Die Wirtschaftskammer werde gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer das Gespräch in Richtung Nationalrat und Entscheidungsträger suchen. "Wir versuchen wirklich, so viel Hausverstand wie möglich da reinzubringen", so Thaler. Und nach dieser Rechnung würde es "weder Österreich oder der Europäischen Union noch dem Klima etwas bringen, wenn wir zehn Jahre früher dran sind."

Sorge bereitet Thaler nicht nur die Deadline 2040, sondern auch die zuvor zu erreichenden Sektorziele. "Bereits Ende 2027 soll der erste Klimafahrplan festgelegt werden", erklärte Stefan Garbislander, Abteilungsleiter für Wirtschaftspolitik und Nachhaltigkeit. Die Arbeit für das 2040er-Ziel beginne daher mit Ende 2027. "Wir müssen jetzt schon rund 2,4 Millionen Tonnen CO2 bis 2026 einsparen, damit wir das erste Ziel erreichen. Unsere Vermutung ist, dass wir das nicht schaffen", so Garbislander.

Das habe dann laut der Kammerspitze zur Folge, "dass Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind". Man befürchte daher, "dass wir letzten Endes dann jedes Jahr solche Sofortmaßnahmen bekommen und die letzten Endes dann die Endverbraucher umzusetzen haben".

Thaler kritisierte indes, dass während der Umsetzung der Vorgaben des Klimagesetzes ein sehr genaues Monitoring betrieben werde, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit aber "nicht gemessen" würden: "Also auf Deutsch gesagt, jede Tonne CO2 wird ganz genau berechnet, aber die Auswirkungen auf Arbeitsplätze oder Investitionen werden nur angeschaut." Beides müsse "gleichwertig auf den Tisch".

Wohin "Gold-Plating" führe, skizzierte Thaler am Beispiel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Verkehr (EEG-V). Laut einer von der WKO beauftragten Studie von Economica würden etwa für 2035 um 95 Cent höhere Dieselpreise als bei einer Umsetzung der RED III (die Richtlinie der EU, Anm.) anfallen.

Garbislander und Thaler waren sich einig, dass "Gold-Plating" beim Klimaschutz für ein kleines Land wie Österreich keinen Sinn machen würde: "Wenn Österreich mit einem Anteil von 0,13 Prozent der Welthandelsemissionen irgendwas macht, dann belastet das die Haushalte und die Wirtschaft, aber es hat keinen Nutzen." Das Klimagesetz sei dabei nicht gänzlich zu kritisieren. "Es sind zwei Bereiche drin, die schon einen Mehrwert für die Wirtschaft bringen könnten", erklärte Garbislander, "das ist das Thema Kreislaufwirtschaft und das Thema Klimawandelanpassung."

Das Klimagesetz wurde von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS Ende August in Begutachtung geschickt. Die nationalen Maßnahmen, die durch das Klimagesetz geregelt werden, betreffen nur jene Branchen und Sektoren, die nicht Teil des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) sind. Diese Sektoren sind Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall.

Der verbleibende Bereich ist derzeit im EU-Recht geregelt und sieht vor, bis 2040 klimaneutral zu sein. Das österreichische Klimagesetz wurde auch dahingehend kritisiert, dass es sich um ein Selbstbindungsgesetz des Bundes handelt und es daher keinen Rechtsanspruch gebe – und das Klimagesetz somit nicht eingeklagt werden könne.

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