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Häftling bedrohte Beamte: Vorläufig auf freiem Fuß

Häftling bedrohte Beamte: Vorläufig auf freiem Fuß

Häftling bedrohte Beamte: Vorläufig auf freiem Fuß

In Krems musste sich am Mittwoch ein Mann vor Gericht verantworten, der im Juli Polizisten bedroht und angegriffen hat. Das Gericht ordnete seine Unterbringung an, diese wird aber vorläufig nicht umgesetzt. Der Mann ist also auf freiem Fuß und muss Auflagen erfüllen.

Das Landesgericht Krems hat am Mittwoch die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Der Häftling war im Juli mehrfach mit Beamten aneinandergeraten. Laut Anklage bedrohte er Polizisten und Justizwachebeamte und versuchte, sie körperlich anzugreifen.

Unter anderem warf er ein Trinkglas in Richtung zweier Polizisten, die ausweichen konnten. Bei einem Vorfall in der Justizanstalt Krems soll er außerdem versucht haben, einem Beamten die Dienstwaffe zu entreißen. Bei der Rückführung aus dem Krankenhaus trat er nach einem Justizwachebeamten.

Laut Gericht stand der Mann bei den Taten unter dem Einfluss einer schweren psychischen Störung und war zurechnungsunfähig. Weil mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere schwere Straftaten zu befürchten seien, ordnete das Gericht die Unterbringung an. Der Vollzug wird aber vorläufig aufgeschoben. Der Mann wurde somit enthaftet und unter Bewährungshilfe gestellt.

Die Probezeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit muss der Mann seine derzeitige Medikation fortsetzen, monatlich zu einer psychiatrischen Kontrolle und halbjährlich durch eine Blutuntersuchung nachweisen, dass er die Medikamente einnimmt. Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel.

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