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Notarzt-Reform: Start im April 2027 wackelt

Notarzt-Reform: Start im April 2027 wackelt

Notarzt-Reform: Start im April 2027 wackelt

Der Start der neuen Notarztversorgung in Niederösterreich am 1. April 2027 wackelt. Wegen offener rechtlicher und organisatorischer Fragen lässt Landesrätin Eva Prischl (SPÖ) die geplante Versorgungsstruktur extern prüfen. Eine Verschiebung sei "nicht ausgeschlossen".

Ab 1. April 2027 soll die Notfallversorgung in Niederösterreich neu gestaffelt werden. Elf Notarztstützpunkte sollen umstrukturiert werden, stattdessen sollen in einem ersten Schritt zumindest 26 Standorte in Betrieb sein, die mit einem Notfallsanitäter mit erweiterten Kompetenzen besetzt sind. Bis 2030 sollen es 86 derartige RTW-C-Standorte sein.

Der geplante Start ist aber nicht mehr fix. Landesrätin Eva Prischl (SPÖ) hat am Freitag Vertreterinnen und Vertreter der Rettungsorganisationen zu einem Runden Tisch eingeladen. Sie betont, dass die geplante Umstellung nur dann erfolgen könne, wenn die Versorgungssicherheit gewährleistet und die neue Struktur rechtlich abgesichert sei.

Deshalb wurde die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK) von der Landesrätin mit einer ergänzenden fachlichen Prüfung beauftragt. Sie soll klären, ob die für April 2027 vorgesehene Versorgungsstruktur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Ergebnisse werden in einigen Wochen erwartet.

Bis dahin fordert Prischl die Rettungsorganisationen dazu auf, Maßnahmen vorübergehend auszusetzen, die nicht oder nur schwer rückgängig gemacht werden können und Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben könnten. Eine Verschiebung des Reformstarts sei derzeit ausdrücklich "nicht ausgeschlossen".

Hintergrund sind laut einer Aussendung von Freitag unter anderem Verzögerungen bei mehreren im Gesundheitsplan 2040+ ursprünglich vorgesehenen Begleitmaßnahmen. So soll der Ausbau der Acute-Community-Nurse-Standorte von derzeit sechs auf zehn nicht vor 2028 abgeschlossen sein. Auch die geplante Flugrettungsinfrastruktur bei den Landeskliniken soll bis zum 1. April 2027 nicht vollständig umgesetzt sein.

Offen sei außerdem, welche Bedeutung künftig das im Gesundheitsplan angestrebte Berufsbild der "diplomierten Notfallsanitäter" bei der Umsetzung der Reform habe. Für die gesetzliche Verankerung ist der Bund zuständig.

Gleichzeitig wurden im laufenden Reformprozess zusätzliche Maßnahmen entwickelt, die in den Empfehlungen der Experten nicht vorgesehen waren, wurde in der Aussendung betont. Dazu zählen erweiterte Notfallkompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie eine engere Zusammenarbeit mit Wien. Auch mit Oberösterreich und der Steiermark laufen Gespräche, um bei Bedarf eine grenzüberschreitende Unterstützung sicherzustellen.

"In meiner Verantwortung als ‚umsichtige und sachkundige Verwalterin' bin ich rechtlich verpflichtet, bei der Umsetzung der Reform mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen und die Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages zu gewährleisten", betonte Prischl in der Aussendung.

Entscheidend sei nicht der ursprünglich festgelegte Termin, sondern "dass die zum Zeitpunkt der Umstellung tatsächlich verfügbare Versorgungsstruktur den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung ausreichend sichergestellt ist". Das sei gegenwärtig noch nicht der Fall, so die Landesrätin.

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