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D: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps

D: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps

D: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps

Luftbildaufnahmen eines in Deutschland gelegenen Grundstücks dürfen nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden, wenn der Grundstückseigentümer dem widerspricht. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Main heutigen Agenturmeldungen zufolge entschieden.

"Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind", hieß es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Hinter dem Verfahren steht die Klage eines Hausbesitzers. Dieser hatte bereits in der Vergangenheit erfolgreich durchgesetzt, dass Bilder seines Hauses auf Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht werden. Im aktuellen Verfahren stellte er sich nun gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Grundstücks auf Google Earth und Google Maps.

Nach Angaben des Gerichts zeigen die nun verwendeten Luftbildaufnahmen auch den rückwärtigen Grundstücksbereich, der von der Straße aus nicht einsehbar ist. Erschwerend komme hinzu, dass Google sein Bildmaterial heimlich durch "Ausspähung" erlange, hieß es.

Die aus großer Höhe erstellten Luftbildaufnahmen würden nicht vorher angekündigt und blieben von den Betroffenen unbemerkt. Es sei daher unmöglich, einzelne Bereiche des Grundstücks vor einem Überflug zu verdecken.

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