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Große Bedenken gegen Naturschutzgesetz

Große Bedenken gegen Naturschutzgesetz

Große Bedenken gegen Naturschutzgesetz

Im Begutachtungsverfahren wurden massive rechtliche Bedenken gegen die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes geäußert. Landwirtschaftsministerium, Landesvolksanwalt und Rechtsanwaltskammer haben Zweifel an der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und EU-Recht. Lob kommt hingegen von Industrie und Wirtschaftskammer.

Kaum ein Gesetzesvorhaben des Landes hat in den vergangenen Jahren derartiges Interesse ausgelöst. Insgesamt gaben 202 Einzelpersonen und Institutionen Stellungnahmen zum Entwurf für das Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 ab. Die Landesregierung will mit der Novelle Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen. Umweltschutzorganisationen und die Opposition sehen hingegen schwere Eingriffe in den Naturschutz.

Gegen den Entwurf gibt es auch erhebliche rechtliche Bedenken. Sie betreffen unter anderem die mögliche Verletzung von völkerrechtlichen Vereinbarungen, eines Grundprinzips der Bundesverfassung, von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sowie weiterer bundes- und landesverfassungsrechtlicher Bestimmungen.

Das Landwirtschaftsministerium vermisst im Entwurf einen effektiven, unionsrechtskonformen Rechtsschutz. Es verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine weitreichende Einbindung von Umweltschutzorganisationen verlangt. Naturschutzorganisationen gehen davon aus, dass der Entwurf gegen die Aarhus-Konvention verstößt.

Breite Kritik gibt es auch an der Beschränkung des Beschwerderechtes der Naturschutzanwaltschaft und privater Umweltschützer. "Eine derart tiefgreifende Beschneidung der Rechte des Naturschutzanwalts und der Standortgemeinde hält die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer für nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar", heißt es von der Standesvertretung der Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Der Landesvolksanwalt hält das vorgeschlagene Naturschutz-Deregulierungsgesetz "in Hinblick auf den verfassungsrechtlich normierten Gleichheitssatz" für "bedenklich". Grund ist die unterschiedliche Behandlung von Baugrundstücken. In Betriebsgebieten sollen Neubauten nach dem Willen der schwarz-blauen Landesregierung in Zukunft keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr brauchen. Der Wohnbau profitiert von dieser Ausnahme laut Entwurf aber nicht.

Den Naturschutz habe man ja schon bei der Raumplanung berücksichtigt, so das Argument der Landesregierung. Dann, so der Landesvolksanwalt in seiner Stellungnahme, "müssten konsequenter Weise alle Bauvorhaben auf gewidmeten Bauflächen von der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht ausgenommen werden."

Aus Sicht der Naturschutzorganisation WWF enthält der Entwurf "an zentralen Stellen Regelungen, die mit dem Unionsrecht und völkerrechtlichen Grundlagen nicht vereinbar sind." Mehrfache Kritik gibt es auch an einem möglichen Verstoß des Gesetzesvorhabens gegen das Verschlechterungsverbot beim Naturschutz, wie es in der Renaturierungs-Verordnung der EU für bestimmte Flächen festgeschrieben ist.

Als Landesgesetz muss die geplante Novelle sowohl unions- als auch verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Ob dies der Fall ist, müssten im Anlassfall der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der EuGH entscheiden. Die nun geäußerten Bedenken erhöhen jedenfalls das Risiko einer Anfechtung, etwa durch Umweltschutzorganisationen.

Im Begutachtungsverfahren werden Gesetzentwürfe der Regierung der Öffentlichkeit vorgelegt. Betroffene und Interessierte können dann Stellungnahmen abgeben, bevor der Entwurf noch einmal überarbeitet und dann beschlossen wird.

Die die Vorarlberger Gemeinden äußern sich grundsätzlich positiv zur geplanten Deregulierung. Es gibt aber Ausnahmen: Mäder kritisiert die geplanten Einschränkungen beim Naturschutz scharf. Sie widersprächen "mehrfach den eigenen Zielen der Landesregierung". Außerdem bleibe man jeden Beweis schuldig, dass die Bürokratie dadurch wirklich reduziert werde.

Die Verschlechterung beim Naturschutz sei daher "nicht vertretbar", heißt es aus Mäder. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Beschwerderechte der Naturschutzanwaltschaft und der Gemeinden einzuschränken. Diese sollen nur noch dann bestehen, wenn das EU-Recht es vorschreibt. Dagegen stellt sich der Gemeindeverband in seiner Stellungnahme. Die Änderung werde "entschieden abgelehnt".

Auch in Wolfurt sieht man die Einschnitte beim Schutz kleinerer Moore und die bewilligungsfreie Errichtung von Parkplätzen kritisch. Die Gemeinde Bürs ist dagegen, den Naturschutz an Bach- und Flussufern zu reduzieren. Dort will die Landesregierung den Uferschutzbereich von zehn auf fünf Meter reduzieren.

Andere Gemeinden melden hingegen Wünsche für weitere Erleichterungen an. So wollen Mellau, Krumbach, Au und drei weitere Kleingemeinden, dass die Naturschutzprüfung für Jagdhütten entfällt. Dalaas wünscht sich, dass weitere Beschränkungen in der Nähe von Natura-2000-Gebieten beseitigt werden.

Lob gibt es beinahe durchgängig für den Deregulierungsansatz. Unter anderen streichen das Landwirtschaftsministerium und die Rechtsanwaltskammer positiv hervor, dass bürokratische Hürden abgebaut werden sollen. Von der Industrie kommt Applaus: Man bewerte "den Begutachtungsentwurf insgesamt sehr positiv", heißt es in der Stellungnahme der Vorarlberger Industriellenvereinigung.

Auch die Wirtschaftskammer "begrüßt diese Änderungen gesamthaft". Die Landwirtschaftskammer begrüßt den Entwurf ebenfalls, hat aber Detailwünsche zu Vorschriften, die die Waldwirtschaft betreffen. Den illwerken vkw geht der Entwurf im Hinblick auf Projekte zur Energieversorgung und Netzinfrastruktur nicht weit genug. Dem Landesenergieversorger "erscheint der vorgesehene Deregulierungsgrad teilweise noch nicht ausreichend".

Positiv sieht auch die Rechtsanwaltskammer den Versuch, Bürokratie abzubauen. Dass man in Zukunft manche Naturschutzberichte seltener abgeben müsse, bedeute aber nicht weniger Aufwand. Es könnte letztlich nur dazu führen, dass die Berichte dicker ausfallen, "weshalb eine tatsächliche Reduktion des Verwaltungsaufwands fraglich bleibt."

Kritik gab es auch am Zeitpunkt und der Dauer der Begutachtung. Mit vier Wochen entsprach sie dem empfohlenen Minimum. Außerdem fiel die Begutachtung zum Teil in die Ferienzeit, womit auch die Gemeinde Mäder keine Freude hatte. Sie ersucht die Landesregierung, "Stellungnahmefristen in Begutachtungsverfahren, die in Haupturlaubszeiten fallen, so zu gestalten, dass eine inhaltlich vertiefte Auseinandersetzung mit dem Entwurf möglich ist."

Der Entwurf konterkariere "alle nationalen und internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Klima- und Artenkrise" kritisiert Greenpeace. Bei der Umweltschutzorganisation empfindet man es als "zutiefst besorgniserregend" und zynisch, dass die Landesregierung "die verheerenden Folgen ihrer Politik selbst offen zugibt und im Namen einer blinden Deregulierung willentlich in Kauf nimmt." In den Erläuterungen zum Entwurf hat die Landesregierung festgehalten, dass durch das Gesetz "gewisse nachteilige Auswirkungen" auf den Klimaschutz zu erwarten seien.

Selbst aus dem benachbarten Ausland sind Stellungnahmen von Naturschutzorganisationen eingegangen. "Durch den gesamten Entwurf ziehen sich die Einschränkungen der Rechte von Naturschutzanwaltschaft und anerkannten Umweltorganisationen", heißt es von der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz. Auch von bayerischen Umweltschützern kommt Kritik.

Auffallend ist, dass im Begutachtungsverfahren keine Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt einging. Auch haben sich zwar 19 Gemeinden geäußert, darunter befindet sich aber keine der vier Bezirkshauptstädte. Dafür machen die Vorarlberger Grünen sichtlich gegen den Entwurf mobil: insgesamt sind über Orts- und Teilorganisationen 13 durchwegs negative Stellungnahmen der Partei eingegangen.

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