Strobl: Undurchsichtige Rechtslage in Ex-Hotel
Strobl will die undurchsichtige Rechtslage rund um das frühere Hotel Seethurn mit 150 Zimmern klären. In dem Gebäude befinden sich heute Appartements, Zweitwohnsitze und vermietete Zimmer – nachdem das Eigentum parzelliert und auf viele auftgeteilt wurde. Legaler Zustand sei das keiner, heißt es von der Gemeinde.
Ein solcher legaler Zustand müsse nun hergestellt werden, sagen die Verantwortlichen in der Gemeinde Strobl. Denn eine Situation wie im früheren Hotel Seethurn gebe es in Salzburg wohl nur einmal, sagte der Strobler Bürgermeister, Harald Humer (SPÖ).
Das Haus wurde vor rund 50 Jahren gebaut, damals wuchs der Tourismus am Wolfgangsee stark. Einen geordneten Betrieb gibt es heute nicht mehr. Manche Eigentümer bewohnen die Räume selbst, manche nutzen sie als Zweitwohnsitze, manche Zimmer werden wie Hotelräume vermietet – obwohl es keinen Hotelbetrieb mehr gibt. Wieder andere Einheiten werden als Ferienappartements auf Plattformen im Internet angeboten. Manche zahlen Tourismusabgabe und dürften eigentlich gar nicht vermieten. Andere haben einzelne Hotelzimmer gekauft und daraus ein Appartement gemacht. Widmungsrechtlich, baurechtlich und von den Vorschriften für die Vermietung passe das nicht zusammen, ergänzte der Bürgermeister.
Das Hotel Seethurn beschäftigt das Meldeamt, die Buchhaltung und das Bauamt der Gemeinde Strobl schon seit Jahren. Bürgermeister Harald Humer will jetzt einen tragbaren Zustand schaffen. Die baurechtlichen Vorschriften müssten erfüllt werden und die Widmung müsse zu den Zimmern passen, sagte er.