Umweltanwaltschaften warnen vor Schnellverfahren
Die Natur dürfe in Genehmigungsverfahren nicht unter die Räder kommen, trotz der geplanten Beschleunigungen für viele Arten von Bauprojekten. Das fordern Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Landesumweltanwaltschaften (LUA) bei einem Treffen in Salzburg.
Umwelt- und Naturschutzverfahren sollen schneller und unbürokratischer ablaufen. Das ist nicht nur in der Salzburger Landespolitik seit Jahren schon das Ziel, sondern auch auf Bundesebene. Dort wurde in der vergangenen Woche eine Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung in die Begutachtung geschickt, mit dem Ziel die Genehmigungsverfahren zu straffen.
"Mittagsjournal" in Radio Salzburg am 02.10.2026.
Nach der Gesetzesreform wären einige Verfahrensschritte nicht mehr vorgesehen. Das könnte zum Beispiel den Bau von Windrädern beschleunigen. Die österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte betonten bei ihrem Treffen in Salzburg, dass die Interessen der Natur dennoch immer gewahrt bleiben müssten.
Es brauche zwar tatsächlich eine Beschleunigung der Verfahren. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Natur gehen, sagt Salzburgs Umweltanwältin Gishild Schaufler im ORF Radio Salzburg-Mittagsjournal: "Weil die Umwelt unsere natürliche Lebensgrundlage ist. Es geht eben nicht darum, die Wirtschaft gegen Natur und Umwelt auszuspielen, sondern darum gute Lösungen zu finden, die beides vereinen."
Für die Genehmigung von Computerrechenzentren soll hingegen künftig anders als bisher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sein. Das ist ebenfalls Teil der anstehenden Gesetzesreform. Anlass dafür war die Aufregung über das Großprojekt von Google im oberösterreichischen Kromsdorf, das ohne UVP-Verfahren genehmigt wurde – mehr dazu in Rechtskräftig: Keine UVP für Google (ooe.ORF.at, 23. September 2026).
Die Standortverordnungen würden den Ländern bereits das Erlassen strenger Vorgaben ermöglichen, etwa rund um die Genehmigung der umstrittenen Großrechenzentren. Die Raumordnung biete hier einige Instrumente, sagt der niederösterreichische Umweltanwalt Thomas Hansmann.
Für Niederösterreich werden solche Verordnungen seit Juni ausgearbeitet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Umweltanwaltschaften ermutigen auch die anderen Bundesländer, dies zu tun. Das Erlassen einer Standortverordnung sei wirksamer, als bei jedem einzelnen geplanten Rechenzentrum darüber zu entscheiden, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht.