Paketsteuer umgehen: So sparen Sie die 2,40 Euro
Paketsteuer umgehen: Wann Sie die 2,40 Euro nicht zahlen müssen und wie Click and Collect, kleinere Shops und Sammelbestellungen sparen helfen.
Seit 1. Oktober können Bestellungen bei großen Onlinehändlern in Österreich um 2,40 Euro teurer werden. Die neue Abgabe fällt aber längst nicht bei jedem Einkauf im Internet an. Wer weiß, welche Bestellungen ausgenommen sind und wie der jeweilige Händler abrechnet, kann die Paketsteuer sparen, ohne auf Online-Shopping verzichten zu müssen.
Die einfachste Möglichkeit führt über Händler, die gar nicht von der neuen Abgabe erfasst werden. Voraussetzung für die Paketsteuer ist grundsätzlich, dass die relevanten Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Geschäftsjahr die gesetzliche Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben.
Kleinere Online-Shops unter dieser Grenze müssen daher aufgrund dieser Regelung keine Paketsteuer abführen. Wer ein Produkt sowohl bei einem betroffenen Großhändler als auch bei einem kleineren Webshop findet, kann die zusätzlichen 2,40 Euro damit vermeiden. Entscheidend bleibt allerdings der gesamte Endpreis inklusive möglicher Versandkosten.
Eine besonders einfache Alternative ist Click and Collect. Wird die Ware online bestellt und anschließend direkt im Geschäft oder an einer unmittelbar zum Geschäft gehörenden Abholstation abgeholt, fällt ebenfalls keine Paketsteuer an.
Eine weitere Möglichkeit hängt davon ab, wie der jeweilige Händler die Paketsteuer verrechnet. Betroffene Unternehmen können die Abgabe pro Paket oder einmal pro Bestellung berechnen.
Amazon verrechnet beispielsweise 2,40 Euro einmal pro Bestellung. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Artikel gekauft werden oder in wie vielen Paketen die Bestellung später eintrifft.
Statt drei einzelne Amazon-Bestellungen aufzugeben und dreimal 2,40 Euro zu bezahlen, kann eine gemeinsame Bestellung daher bei der Paketsteuer günstiger sein. Voraussetzung ist natürlich, dass die gewünschten Artikel tatsächlich gemeinsam bestellt werden können. Bei Händlern, die pro Paket abrechnen, funktioniert diese Rechnung nicht automatisch.
Auch reine Verkäufe zwischen Privatpersonen werden von der Paketsteuer nicht erfasst. Wer beispielsweise einen gebrauchten Gegenstand von einer Privatperson kauft, muss aufgrund der neuen Paketsteuer nicht zusätzlich 2,40 Euro bezahlen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass auf entsprechenden Plattformen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen können. Versandkosten und Gebühren der jeweiligen Plattform sind davon getrennt zu betrachten.
Auch beim bestellten Abendessen ist kein besonderer Trick notwendig. Speisen und Lebensmittel in für Postsendungen unüblichen Verpackungen, beispielsweise Pizzakartons oder offenen Sackerln, gelten nach wievor nicht als Paket.
Die klassische Pizza-Lieferung fällt daher grundsätzlich nicht unter die neue Paketsteuer.
Anders sieht es bei Rücksendungen aus. Eine bereits erfolgreiche Zustellung bleibt grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn die Ware anschließend retourniert wird. Eine Retoure ist daher keine allgemeine Möglichkeit, die Paketsteuer zu vermeiden.
Für Kunden kann es trotzdem eine Rückzahlung geben. Amazon erstattet nach den vorliegenden Informationen bei einer Stornierung oder Retoure auch die verrechnete Paketsteuer. Andere Händler können mit der Weiterverrechnung beziehungsweise Rückerstattung unterschiedlich umgehen.
Wer die Paketsteuer sparten möchte, braucht also keine komplizierten Tricks. Kleinere Online-Shops, Click and Collect und Privatkäufe können von vornherein außerhalb der Abgabe liegen. Bei Händlern wie Amazon kann es zudem sinnvoll sein, mehrere benötigte Artikel in einer Bestellung zusammenzufassen, weil die 2,40 Euro dort nur einmal pro Bestellung verrechnet werden.
Entscheidend sollte dennoch der Gesamtpreis bleiben. Versandkosten, Produktpreis und mögliche weitere Gebühren können einen vermeintlichen Vorteil schnell wieder aufheben.