E-Mopeds: Ab Oktober mit Kennzeichen und Führerschein
Für bisher als Fahrräder eingestufte E-Mopeds gelten ab 1. Oktober strengere Regeln: Sie müssen zugelassen werden und dürfen nur noch mit Führerschein auf der Straße gefahren werden. Wer weiterhin mit Elektroantrieb auf dem Fahrradweg unterwegs sein möchte, hat die Wahl zwischen E-Bike und E-Scooter.
Die Neuregelung soll unter anderem Probleme mit den zahlreichen E-Mopeds von Essenszustelldiensten eindämmen, die etwa in Wien unterwegs sind. Bisher durften die Lieferanten die Radwege nutzen, waren aber wegen ihrer breiten und schweren Fahrzeuge und ihrer oft unaufmerksamen und unberechenbaren Fahrweise für viele Radfahrerinnen und Radfahrer ein Ärgernis.
Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigten zudem, dass zwei Drittel der erfassten E-Mopeds deutlich schneller als mit den erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch Verkehrsexperten der TU Wien warnen vor den Auswirkungen von Gewicht und Fahrdynamik: Die bis zu 90 Kilogramm schweren Fahrzeuge würden die Sicherheit auf Radwegen massiv beeinträchtigen.
Weil die E-Mopeds bisher weder angemeldet noch mit einem Kennzeichen versehen werden mussten, war es schwierig, Fehlverhalten zu sanktionieren. Mit der neuen Regelung ändert sich das.
Ab 1. Oktober brauchen Fahrzeuge der Klasse L1e-B eine Zulassung. Denn die E-Mopeds mit Sitz werden nun als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Mit der rechtlichen Änderung gehen zahlreiche Pflichten einher:
Die E-Gefährte brauchen eine Versicherung, ein Nummerntaferl und ein Pickerl, so Matthias Wolf, Verkehrsjurist beim ÖAMTC. Sie müssen künftig offiziell angemeldet werden. Ihre Lenkerinnen und Lenker benötigen einen Führerschein und müssen einen Helm tragen.
"Das Prozedere beim Zulassen ist dasselbe wie beim Auto. Ich brauche zunächst einmal eine Haftpflichtversicherung und dann noch ein Kennzeichen", so Wolf. Auch ein Verbandspackerl muss bei der Fahrt mitgeführt werden.
Zulassen lässt sich ein E-Moped allerdings nur, wenn es die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Genau hier sieht der ÖAMTC Probleme. Nach Angaben von Wolf stammen die Fahrzeuge meist aus Nahost. Oft fehlten Fahrzeugpapiere und Angaben zur Leistung.
Häufig gebe es auch keine sogenannte CoC-Bescheinigung. Dieses auch als "Übereinstimmungsbescheinigung" bezeichnete Dokument wird vom Hersteller ausgestellt und bestätigt, dass ein Fahrzeug den geltenden EU-Normen und Sicherheitsvorschriften entspricht.
Fehlt die CoC-Bescheinigung, bleibt laut Wolf nur der Weg über eine Einzelgenehmigung. "Hier hören wir oft, dass diese Nachweise, die man bräuchte, schlicht und ergreifend teuer und nicht möglich sind," so WolfLaut ÖAMTC stellt das vor allem ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vor Probleme, die solche Elektromopeds bisher für ihre Alltagswege nutzten. Deren Fahrzeuge seien nun praktisch wertlos.
E-Mopeds mit höherer Bauartgeschwindigkeit sind von der jetzigen Umstellung nicht betroffen. Ein Elektromoped mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, musste schon bisher unter den geltenden Voraussetzungen im Straßenverkehr gefahren werden. Das bleibt auch weiterhin so, erklärt Wolf.
Auch für die klassischen E-Roller, die stehend gefahren werden, – auch E-Scooter genannt – bringt der 1. Oktober keine neuen Änderungen. Für sie gelten bereits seit Mai strengere Vorschriften: Sie müssen mit Blinkern, Bremse, Hupe sowie Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein. Das Zu-Zweit-Fahren ist nun ausdrücklich verboten, und Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen einen Helm tragen. Auf Fahrradwegen dürfen sie weiterhin fahren.
Wer mit Elektroantrieb auf dem Fahrradweg unterwegs sein möchte, hat damit die Wahl zwischen E-Bike und E-Scooter mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
In der Praxis werden diese Grenzen allerdings nicht immer eingehalten. Bei einer Schwerpunktaktion der Polizei im sechsten Wiener Gemeindebezirk im Mai dieses Jahres waren von 69 kontrollierten E-Scootern 13 offensichtlich manipuliert. Das schnellste dieser Fahrzeuge erreichte eine Geschwindigkeit von 66 km/h.
Allein im Vorjahr kam es zu knapp 2.750 Unfällen mit E-Scootern. Dabei starben sechs Menschen, 473 wurden schwer verletzt. Der ÖAMTC fordert deshalb eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer jeden Alters.
Auch bei den neuen Vorschriften für E-Mopeds sieht der Verkehrsclub Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich begrüße man, dass jedes Fahrzeug ernst genommen werde und es dafür Regeln und Pflichten gebe, sagt Wolf. Diese müssten aber auch im Alltag nachvollziehbar und umsetzbar sein.
"Wir beobachten, dass teilweise situationsbedingt Regelungen getroffen werden, die schlicht an der Realität vorbei gehen oder die für den Einzelnen einfach schwer verständlich sind", so der ÖAMTC-Verkehrsjurist.