Händler müssen Kundenbonität überprüfen
Ab 20. November soll eine Gesetzesänderung Lockangebote im Handel erschweren bzw. verhindern. Möglich werden soll das durch eine Bonitätsprüfung der Kunden, die die Händler durchführen müssen. Die Arbeiterkammer und die Schuldenberatung begrüßen die Gesetzesänderung, kleine Händler sind skeptisch.
Die Designertasche, der Fernseher oder die Waschmaschine jetzt kaufen und in kleinen, überschaubaren Raten zahlen – solche Angebote klingen mitunter verlockend, können aber gefährlich sein. Der Weg in die Schuldenfalle wird damit geebnet, dennoch hat sich das System längst als beliebtes Zahlungsmodell etabliert.
Eine Änderung im Verbraucherkreditgesetz verpflichtet ab 20. November auch Händlerinnen und Händler dazu, die Bonität der Kundinnen und Kunden zu überprüfen – ähnlich wie Banken. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, darf der Ratenkauf nicht abgeschlossen werden.
Melanie Gössler von der Arbeiterkammer Steiermark sieht darin eine längst fällige Gesetzesänderung: "Wir sehen das als sehr wichtigen Schritt, gerade um auch einer Überschuldung vorzubeugen. Gerade bei diesen Modellen mit ‚Buy now pay later' ist oft das Problem, dass die Leute kaufen, kaufen, kaufen und dann irgendwann sind sie aber in so einer Schuldenspirale, dass sie gar nicht mehr rauskommen."
Das deckt sich auch mit der Erfahrung von Kerstin Kogler von der steirischen Schuldenberatung. Menschen mit an sich schon finanziellen Problemen würden viel zu schnell auf solche Angebote einsteigen, sagt Kogler, aber nicht nur jene: "Es gibt auch andere, sogenannte Impulskäufe, wo man sich denkt, ‚wow, das hätte ich jetzt gerne'. Am nächsten Tag denkt man darüber nach, und man ist sich gar nicht mehr so sicher, ob man das tatsächlich gebraucht hätte."
Kleinere Handelsbetriebe befürchten durch das neue Gesetz allerdings einen Wettbewerbsnachteil: Eine bankähnliche Bonitätsprüfung sei für sie im Vergleich zu großen Händlern kaum umsetzbar – und schlicht zu aufwendig.