Nationalrat: "Aktivpension" passierte Sozialausschuss
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute ein Gesetzespaket zur Attraktivierung des Arbeitens im Alter und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Kern der neuen "Aktivpension" ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten – neben der Pension oder wenn sie diese aufschieben.
Gelten soll die Steuerbegünstigung ab 1. Jänner des kommenden Jahres sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen ist, beginnend mit 34 Jahren.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig auch keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen, Selbstständige leisten weiter den fiktiven Dienstgeberbeitrag. Gleichzeitig entfällt aber die besondere Höherversicherung – die Pension wird für jene, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind, also nicht mehr aufgestockt. Für Dienstgeber bringt die Änderung Mehrkosten, denn sie müssen künftig auch für Beschäftigte über 65 die vollen – statt bisher die halben – Pensionsbeiträge bezahlen.
Das im Sozialausschuss laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS abgesegnete Paket mit insgesamt 16 Gesetzesnovellen beinhaltet außerdem Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Beschäftigte soll ab 2028 etwa die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsansprüche in einer Vorsorgeveranlagungsgemeinschaft (VVG) bei einer betrieblichen Vorsorgekasse zu veranlagen und für eine lebenslange Zusatzpension zu nutzen. Zudem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig erworbene Abfertigungsanwartschaften auch kostenfrei in eine Pensionskasse für eine lebenslange Zusatzpension übertragen können.
Konten der betrieblichen Vorsorgekasse, auf die schon seit Längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden, sollen zudem automatisch mit einem aktiven BV-Konto zusammengeführt werden. Auch sollen die Kosten der Vermögensverwaltung in den Vorsorgekassen von maximal 0,8 Prozent der veranlagten Gelder auf 0,6 Prozent sinken.