ORF.at

Ein Jahr Informationsfreiheit: erste Erfolge

Ein Jahr Informationsfreiheit: erste Erfolge

Ein Jahr Informationsfreiheit: erste Erfolge

Die Informationsfreiheit ist am Dienstag ein Jahr alt geworden. Im Land sind in dieser Zeit einige Verfahren rund um Behördendokumente und Aufzeichnungen staatsnaher Unternehmen geführt worden – unter anderem vom ORF Vorarlberg. So wurden unter anderem der Abschlussbericht zum Legionellenausbruch 2025 und die E-Mails des Wirtschaftsbundes an die Öffentlichkeit gebracht.

Was sie von bestimmten Informationen halten, müssen Bürgerinnen und Bürger noch immer selbst entscheiden. Die Medien haben jedoch die Aufgabe, ihnen diese Informationen so weit wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit einem Jahr neue Möglichkeiten.

Seit dem 1. September 2025 ist nicht nur das Amtsgeheimnis abgeschafft, es gibt auch ein neues Grundrecht auf Informationszugang – nicht nur für Journalisten, sondern für jedermann. Behörden und staatsnahe Betriebe sind aber nicht immer ohne Weiteres bereit, für sie unangenehme Informationen zu teilen.

Ein Beispiel dafür ist der Legionellen-Ausbruch Anfang 2025, bei dem die Quelle zunächst geheim gehalten wurde. Die Landesregierung hat den Abschlussbericht dazu erst nach einer IFG-Anfrage des ORF Vorarlberg übermittelt – mehr dazu in: Legionellenausbruch: Behörde lehnte Hilfe ab. Zuvor hatte man eine inhaltliche Antwort auf eine Anfrage verweigert.

Die Landesregierung weigerte sich unter anderem, E-Mails zu veröffentlichen, die Interventionen beim Vorarlberger Wirtschaftsbund belegen. Die Schreiben seien fiktiv an das Landesarchiv übergeben worden, so die rechtliche Argumentation. Diese hielt allerdings nicht vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) stand. Die Landesregierung musste sich erneut mit der Herausgabe beschäftigen und veröffentlichte die Mails schließlich.

In den E-Mails hatten Vertreter der Bergbahn Lech-Zürs und des Lebensmittelhändlers Spar beim Wirtschaftsbund mangelnden Rückhalt beklagt. Von beiden Seiten wurde jeweils auf Inserate verwiesen, die man im Wirtschaftsbundmagazin "Vorarlberger Wirtschaft" geschaltet habe. "Du weißt, dass wir prinzipiell immer recht großzügig und gerne unterstützend tätig sind, sofern wir auch umgekehrt etwas davon haben", schrieb der Seilbahnvertreter an den damaligen ÖVP-Wirtschaftsbunddirektor Walter Natter.

Noch vor Inkrafttreten des IFG hatte der ORF Vorarlberg die Herausgabe von Bildungsdaten beantragt. Ein Gesetz, das solche Auskünfte grundsätzlich verbot, wurde vom VfGH für verfassungswidrig erklärt. Die Nachfolgeregelung liegt nun erneut beim Höchstgericht – der Gesetzgeber hatte das absolute Auskunftsverbot einfach durch ein absolutes Informationsverbot ersetzt.

Am Ende stellte sich heraus, dass die Bildungdirektion nicht in der Lage ist, mit vertretbarem Aufwand die Maturaergebnisse pro Schule auszuwerten. Auch in einem weiteren Fall offenbarte eine Anfrage Datenlücken: zwei Jahre lang hatten die Bildungsbehörden eine Anfrage des ORF Vorarlberg zu Schulförderungen bekämpft, bis sich herausstellte, dass das Ministerium nicht mehr sagen konnte, welche Schulen gefördert worden waren.

Die Zahl der Wahlplakate vor einer Landtagswahl ist in Vorarlberg begrenzt. Die Parteien dürfen an höchstens 300 Standorten Plakate aufstellen, an 50 davon Großplakate. Wo diese Werbeflächen stehen, soll nach Ansicht der Landesregierung und des von ihr ernannten Landesverwaltungsgerichtes aber geheim bleiben – mehr dazu in Wahlplakate: Land will Standorte geheim halten.

Der ORF Vorarlberg hat mehrere Plakatstandorte aller Parteien dokumentiert, um überprüfen zu können, ob die Standorte gemeldet wurden und sich die Parteien an die Begrenzung halten. Für diese Überprüfung sind allerdings die Pläne notwendig, die die Parteien an das Land schicken müssen.

Wahlplakatstandorte seien jedoch eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), so das Argument der Landesregierung – man könnte schließlich auf die politische Einstellung des Grundstückseigentümers schließen. Der Fall liegt mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof.

Eine weitere kreative Interpretation des Gesetzeswortlauts lieferte die Hypo Vorarlberg. Der ORF Vorarlberg hatte im Zusammenhang mit den Geschäften der Landesbank mit Rene Benko und seinen Stiftungen eine Anfrage an die Landesbank gerichtet. Als landesnahes Unternehmen fällt sie ebenfalls unter das Informationsfreiheitsgesetz.

Das sah die Hypo aber anders: Man sei als "börsennotiertes" Unternehmen von der Informationspflicht ausgenommen, behauptete die Bank – und das obwohl die Aktien der Hypo gar nicht an der Börse notieren. Man begebe aber Anleihen und sei daher solchen Unternehmen gleichzustellen, so die Argumentation der Bank.

Das Landesverwaltungsgericht gab der Hypo auch tatsächlich Recht und berief sich dabei auf die wissenschaftliche Einzelmeinung. Es habe sich dabei wohl um ein Auftragsgutachten gehandelt, so der Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof und IFG-Kommentator Hans Peter Lehofer zu dem Fall. "Litigation PR passiert eben auch in juristischen Fachzeitschriften."

Die Einzelmeinung hatte folglich auch keinen Bestand vor dem Höchstgericht. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Entscheidung des LVwG Vorarlberg das Grundrecht auf Informationszugang verletze. Börsennotiert seien nur Gesellschaften, die tatsächlich an der Börse notieren.

Das Landesverwaltungsgericht muss nun die Informationserteilung erneut prüfen. Die Hypo Vorarlberg weigert sich aber, dem Gericht die relevanten Unterlagen vorzulegen. Sie beruft sich dabei auf diverse Geheimhaltungsgründe.

Das Landesverwaltungsgericht fand auch keinen Anstoß daran, dass Abstimmungsergebnisse der Landesregierung geheim bleiben. Das neue Grundrecht auf Informationszugang sieht vor, dass Anfragen im Einzelfall abzuwägen und zu beantworten sind. In der Geschäftsordnung der Landesregierung findet sich jedoch ein Verbot, über Abstimmungsergebnisse Auskünfte zu erteilen.

Gegen diese Regelung gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Die Tageszeitung "Der Standard" und der ORF Vorarlberg hatten entsprechende Anträge gestellt. Weder die Landesregierung noch das LVwG haben diese inhaltlich geprüft. Der "Standard" hat den Fall nun dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt.

Die Öffentlichkeitsarbeit rund um den Stadttunnel Feldkirch wurde für 224.261,94 Euro brutto an die PR-Agentur Clavis vergeben. Diese hatte schon frühere Aufträge erhalten – mehr dazu in: Weitere Beraterverträge sorgen für Kritik.

Clavis beriet außerdem die ÖVP im Gemeindewahlkampf in Feldkirch. Die Agentur liefert nun für die Stadttunnel-PR unter anderem fünf Anrainerinformationsblätter und ein Dutzend Presseaussendungen für die Landeskommunikation. Außerdem veranstaltet sie Pressekonferenzen und verschickt Newsletter. Wie viel die einzelnen Leistungen kosten, soll nach dem Willen der Landesregierung aber geheim bleiben – es handle sich um ein Geschäftsgeheimnis.

Die Aussicht auf Erfolg ist in Vorarlberg allerdings ohne Gang zum Höchstgericht gering: Das Landesverwaltungsgericht hat 80 Prozent der bisherigen IFG-Beschwerden und -Anträge abgewiesen.

ORF.at

+ weitere Artikel anzeigen