Frankreich: Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot
Das französische Verfassungsgericht, Verfassungsrat genannt, hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Dieses stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, so der Verfassungsrat in seinem Entscheid am Freitag. Ursprünglich sollte das Verbot am 1. September in Kraft treten.
Der Verfassungsrat erkennt zwar "die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls" an, wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot "sich auf Onlinekommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind".
Zwar sieht das Gesetz Ausnahmen vor, insbesondere für Onlineenzyklopädien sowie pädagogische und wissenschaftliche Verzeichnisse. Diese Ausnahmen sind nach Ansicht des Verfassungsrats allerdings zu "eingeschränkt".
Der Verfassungsrat war laut der französischen Tageszeitung "Le Monde" Ende Juli von Abgeordneten der Nationalversammlung beauftragt worden, das Gesetz zu prüfen. Präsident Emmanuel Macron hatte sich in den vergangenen Monaten besonders für das Verbot eingesetzt. Bei der Verabschiedung des Gesetzes sprach er von einem "großen Fortschritt".
Nach Bekanntwerden des Entscheids des Verfassungsrats habe Macron Premierminister Sebastien Lecornu umgehend mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfs beauftragt, hieß es aus Macrons Büro am Freitag. Die Regierung plant, das Verbot bis Frühjahr 2027 umzusetzen. Lecornu müsse deswegen "so schnell wie möglich" einen Entwurf erarbeiten, der "sowohl die Entscheidung des Verfassungsrats als auch den europäischen Rahmen berücksichtigt".
Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte auch die EU-Kommission Nachbesserungen gefordert. Der bis dahin vorliegende Entwurf des Senats war nicht vollständig mit EU-Recht vereinbar gewesen, weil er in EU-Kompetenzen eingegriffen hätte. Das nun gekippte Gesetz wäre laut der französischen Regierung aber mit einer künftigen europäischen Regelung vereinbar gewesen.
Frankreich ist das erste Land in Europa, das ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist, gesundheitsschädliche Auswirkungen der sozialen Netzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden.
Zu den Risiken zählen etwa Suchtverhalten, Cybermobbing, Schlafstörungen und das Vergleichen mit anderen bzw. mit verzerrten Körperbildern. Zudem können der ständige Druck zur Selbstdarstellung und unrealistische Erwartungen das Risiko für Ängste und Depressionen erhöhen.
Der Gesetzesentwurf sah einige Ausnahmen vor, etwa für "Onlinelexika" und "digitale Projekte für Bildungszwecke". Für Plattformen wie WhatsApp und YouTube, die nur teilweise als soziales Netzwerk fungieren, hätte es auch eine Sonderregelung gegeben: Diese Plattformen hätten in Frankreich eine Altersverifikation für jene Bereiche einführen müssen, die einem sozialen Netzwerk gleichkommen, etwa Sharingkanäle und Kommentarfelder. Das reine Ansehen von Videos etwa wäre laut der französischen Regierung nicht betroffen gewesen.
Strafmaßnahmen für die Kinder bzw. Jugendlichen und ihre Eltern waren in dem Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen hätte es Aufgabe der Plattformen sein sollen, das Alter zu überprüfen. In Australien zeigte sich ein halbes Jahr nach Umsetzung eines Social-Media-Verbots, dass die Maßnahme kaum greift.
Auch dort setzte die Regierung zunächst auf Kontrollen durch die Plattformen. Laut einer Studie blieben aber etwa zwei Drittel online, indem sie eine falsche Altersangabe machten oder ein Bild einer Person zur Altersverifizierung nutzten, die die Plattform als alt genug akzeptierte.
Der bisherige französische Gesetzesentwurf sah auch eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung am Freitag nicht. Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. Österreich erwägt ähnliche Einschränkungen für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.