Ungarn: Präsident unterzeichnet Ende seiner Amtszeit
Fünf Tage hat das ungarische Parlament dem Staatspräsidenten Tamas Sulyok Zeit gegeben, eine beschlossene Verfassungsänderung zu unterzeichnen. Danach hätte das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Dem ist Sulyok nun zuvorgekommen. Am fünften Tag dieser Frist unterzeichnete er am Samstag die Verfassungsänderung. Damit beendete er zugleich seine Amtszeit als Präsident mit sofortiger Wirkung.
Er habe keine andere Wahl gehabt, als zu unterzeichnen, so Sulyok laut Reuters. Ministerpräsident Peter Magyar bestätigte die Unterzeichnung der Verfassungsänderungen. Der ehemalige Verfassungsrichter Sulyok warnte jedoch, dass die Reform dem Rechtsstaat in Ungarn geschadet habe. "Die siebzehnte Verfassungsänderung hat einen Wendepunkt in Ungarns verfassungsmäßiger Demokratie markiert." Das schaffe einen "negativen Präzedenzfall".
Die Verfassungsnovelle sei ein "schwerwiegendes und historisches Beispiel für den Missbrauch politischer Macht", schrieb er in einer Stellungnahme auf Facebook. Sein Mandat wird am Montag enden. Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt nun die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer interimistisch diese Befugnisse. Innerhalb von 30 Tagen muss nun vom Parlament ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin gewählt werden.
Vergangenen Montag hat das ungarische Parlament eine Verfassungsänderung zur Absetzung von Sulyok gebilligt. 139 Abgeordnete stimmten für die von Ministerpräsident Magyar eingebrachte Vorlage. Die Mandatare und Mandatarinnen der rechtsnationalen FIDESZ-Partei von Ex-Regierungschef Viktor Orban boykottierten die Sitzung. Mit ihrer Zweidrittelmehrheit kann Magyars TISZA-Partei die Verfassung im Alleingang ändern.
Sein Ziel ist, die unter Orban geschaffenen Machtstrukturen abzubauen. Magyar hatte bereits im Juni die Amtsenthebung von Sulyok in Aussicht gestellt und diesen als "Marionette" Orbans bezeichnet. Er betonte, dass seine Mitte-rechts-Partei bei ihrem Wahlsieg im April ein klares Mandat zum Umbau des Staates erhalten habe: "Es wäre ein Verrat an der ungarischen Nation, wenn wir diese Verfassung nicht ändern würden."
Mit diesen Entscheidungen würde nun dem ungarischen Volk etwas zurückgegeben, das "das Orban-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern (...) dienen kann", reagierte Magyar am Samstag.
Sulyok hatte zunächst einen Rücktritt abgelehnt und die Venedig-Kommission des Europarats um eine rechtliche Einschätzung der Reform gebeten. Eine Frist zu einem freiwilligen Rücktritt ließ er verstreichen. Er hatte Magyars Vorwürfe als "unverständlich und verfassungswidrig" bezeichnet.
Das Vorgehen Magyars hat auch Kritik hervorgerufen. Der Politologe Gabor Török sprach von einem Präzedenzfall: "Wenn eine Waffe auf den Tisch gelegt wird, bedeutet das, dass sie auch eingesetzt werden kann (...)." Amnesty International bezeichnete bereits die Pläne Magyars zur Absetzung des Präsidenten als "inakzeptabel". Ein echter Systemwechsel lasse sich nur unter Einhaltung eines fairen Verfahrens erreichen.
Magyar argumentierte mit einem "schweren Vertrauensverlust", den Sulyok erlitten habe. Es sei "nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und des Mandats hinwegzusetzen". Sulyok hätte über das demokratische Funktionieren des Staates wachen sollen, so der neue Ministerpräsident: "Er tat aber gar nichts."
Teil dieser Verfassungsänderung ist auch die Begrenzung der Mandatsdauer von Parlamentsabgeordneten auf maximal zwölf Jahre. Diese Regelung tritt bei der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie verbietet Orban zudem, erneut für das Parlament zu kandidieren. Aus Protest gegen die Mandatsbegrenzung trat der FIDESZ-Fraktionsvorsitzende Gergely Gulyas zurück.
Festgelegt wurde auch eine Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter und Richter am Obersten Gerichtshof. Das soll auch dazu führen, dass noch von Orban ernannte Amtsträger aus ihren Funktionen entlassen werden. Von der Altersgrenze sind etwa vier von 15 Verfassungsrichtern betroffen, darunter auch der als Orban-Loyalist geltende Vorsitzende Peter Polt.
Schon Mitte Juni war eine andere Verfassungsänderung beschlossen worden, mit der die Amtszeit des ungarischen Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt wurde. Auch dadurch soll verhindert werden, dass Orban erneut Regierungschef werden kann.
Im September will Magyar die Diskussion über eine völlig neue Verfassung beginnen, die durch eine Volksabstimmung gebilligt werden soll. Die seit 2012 geltende Verfassung hatte Orban mit seiner Zweidrittelmehrheit im damaligen Parlament und ohne Volksabstimmung durchgesetzt. Kritikern zufolge schuf sie eine Machtstruktur, dank derer Orban teilweise autoritär zu regieren vermochte.