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Rechtsstaatlichkeit: Kritik an Österreich

Rechtsstaatlichkeit: Kritik an Österreich

Rechtsstaatlichkeit: Kritik an Österreich

Österreich wird im heute in Brüssel veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 erneut Handlungsbedarf attestiert: Die EU-Kommission kritisiert erneut, dass "keine Schritte für eine bessere Überwachung von Lobbyingtätigkeiten unternommen" wurden sowie die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz.

Weiters wird Österreich ermahnt, "wirksame Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten einzuführen". Keine Fortschritte sieht Brüssel bei der geforderten Beteiligung der Justiz an der Ernennung der (Vize-)Präsidentinnen oder (Vize-)Präsidenten der Verwaltungsgerichte. Die Justiz sei an diesen Verfahren nicht konsequent beteiligt.

Als Beispiel nennt Brüssel die Ernennung des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs durch die Bundesregierung. Es bestünden "anhaltende Bedenken" und Österreich "wird daher empfohlen, die Bemühungen zu intensivieren" und "europäische Standards zu berücksichtigen".

Handlungsbedarf besteht laut Bericht auch weiterhin bei Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten. Auch der Rechtsrahmen für Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten wurde für mangelhaft befunden. Dass der Rechnungshof nun für die Prüfung der Rechenschaftsberichte politischer Parteien zuständig sei, führt laut Bericht zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Parteienfinanzierung.

Fortschritte werden auf dem Weg zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft attestiert: Der vorgelegte Gesetzesentwurf habe das Ziel, die Staatsanwaltschaft aus ihrer hierarchischen Unterstellung unter das Justizministerium zu lösen, begrüßt die Kommission.

Die Justizministerin mache aber weiterhin von dem Recht Gebrauch, den Staatsanwaltschaften auf bestimmte Verfahren bezogene Weisungen zu erteilen. Es brauche eine Reform unter unter Berücksichtigung europäischer Standards um die Unabhängigkeit der ermittelnden Behörden sicherzustellen.

Positiv hervorgehoben werden Vorschriften für eine bessere Vergabe staatlicher Werbeausgaben, die in der Vergangenheit im Zentrum der Kritik gestanden waren. Die Behörde lobt zudem die geänderten Vorschriften für die Ernennung von Mitgliedern des Stiftungsrats des ORF, wodurch dessen Unabhängigkeit ausgebaut wurde.

Auch Besserungen im Arbeitsumfeld von Journalistinnen und Journalisten seien vorgenommen worden. Gleichzeitig wird aber die noch nicht erfolgte Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie angeprangert. SLAPP-Klagen stellten aber kein Problem dar, da im letzten Jahr nur ein Fall gemeldet worden sei.

Maßnahmen zur Stärkung der Integrität im öffentlichen Vergabewesen, das immer noch als Bereich mit hohem Korruptionsrisiko gelte, würden fortgeführt, hieß es weiter. Kritisiert wird das Gerichtsgebührensystem: Dieses stelle nach wie vor eine Herausforderung für den Zugang zur Justiz dar, auch für Unternehmen.

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