ORF.at

Oberlandesgericht Graz gibt Grünen Recht

Oberlandesgericht Graz gibt Grünen Recht

Oberlandesgericht Graz gibt Grünen Recht

Im Rechtsstreit um das Gemeindevolksbegehren zur Causa Walterskirchen und der Villa der Familie Tilly hat das Oberlandesgericht Graz eine einstweilige Verfügung gegen die Kärntner Grünen aufgehoben. Beantragt hatte die Verfügung die Eigentümerfamilie Tilly, die mehrere Passagen im Volksbegehren als kreditschädigend eingestuft hatte.

Der Anwalt Tillys hatte in der Klagen angeführt, das Gemeindevolksbegehren der Grünen beinhalte kreditschädigende, unzutreffende und ehrenbeleidigende Behauptungen gegenüber der Familie Tilly. Das Gericht sieht die Aussagen als Teil einer zulässigen politischen Debatte über Natur-, Umwelt- und Raumordnungspolitik.

Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. In einer Gemeinderatssitzung im April in Krumpendorf hätte über die Einzelbewilligung der Villa Tilly abgestimmt werden sollen. Der mutmaßliche Schwarzbau steht im Naturschutzgebiet auf der Halbinsel Walterskirchen. Da jedoch ein weiteres Gutachten eingeholt werden muss, wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen. Wann der Gemeinderat nun über die Einzelbewilligung abstimmt, ist noch nicht klar.

ORF.at

+ weitere Artikel anzeigen