ORF.at

Land will „Vergrämung“ von Bär im Oberland

Land will „Vergrämung“ von Bär im Oberland

Land will "Vergrämung" von Bär im Oberland

Die Tiroler Landesregierung hat am Donnerstag eine Verordnung zu einer "Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen und Besenderung" eines Bären im Bezirk Landeck erlassen. Das Raubtier soll ein Schaf in Nauders gerissen haben. Zuletzt gab es mehrere Sichtungen. Seit Mitternacht sind verschiedene Maßnahmen möglich.

Die Verordnung wurde am Freitag kundgemacht und trat bereits in Kraft. Im betroffenen Gebiet rund um Nauders und mehreren Jagdgebieten sind für die Dauer von acht Wochen diverse Maßnahmen erlaubt. Dazu gehören Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper, teilte das Land Tirol am Freitag in einer Aussendung mit.

Mit diesen "Vergrämungs"-Maßnahmen wird beabsichtigt, das Tier abzuschrecken und diesem zu zeigen, dass die Nähe zu Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es jedoch zu verletzen oder zu töten, betonten die Verantwortlichen. Ebensolche Maßnahmen können nach Kundmachung und Veranlassung im rechtlichen Rahmen der Verordnung bis inklusive 26. August vorgenommen werden.

Weiters ist eine Besenderung eines Bären in diesem Rechtsrahmen erlaubt. Eine solche Besenderung sieht zunächst eine vorhergehende Betäubung des Bären aus sicherer Entfernung sowie ein Anbringen eines GPS- oder Funkhalsbandes vor. Diese Halsbänder senden dann schließlich Positionsdaten des Tiers.

Der genaue Aufenthaltsort des Bären im Bezirk Landeck war vorerst nicht bekannt. Die Ergebnisse der Haarproben rund um das Ende Juni auf einer Alm auf Gemeindegebiet von Nauders gerissene Schaf standen zudem noch aus. Insgesamt sei im Bezirk Landeck seit März jedenfalls "acht Mal ein Bär" nachgewiesen worden – mehr dazu in Immer wieder Bären im Oberinntal unterwegs.

Dabei handle es sich "mit höchster Wahrscheinlichkeit" um ein und denselben Bären, sagte ein Sprecher des Landes auf APA-Nachfrage. Um das jedoch mit "hundertprozentiger Gewissheit" sagen zu können, brauche es allerdings einen DNA-Nachweis.

Derzeit gebe es keinen Hinweis darauf, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsgebiet nähern würde, betonte das Land außerdem. Monitoring-Maßnahmen – beispielsweise durch Wildkameras – würden aktuell aber unter Einbindung der Jägerschaft intensiviert. Auch die Bevölkerung solle Sichtungen melden.

ORF.at

+ weitere Artikel anzeigen