Gesundheitsreform: Das ändert sich jetzt
Nach 13-stündigen Verhandlungen haben Bund, Länder und Gemeinden eine Gesundheitsreform in Österreich sowie eine Staatsreform beschlossen.
In einer 13-stündigen Marathonsitzung haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf die Grundzüge einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform verständigt. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) spricht in einer nächtlichen Pressekonferenz von einem "herzeigbaren Ergebnis", das im Laufe des Jahres zu einem soliden Gesetzeswerk ausgearbeitet werden soll. Die Reformen sollen das Land moderner, digitaler und effizienter aufstellen. Mittwochvormittag ist die Präsentation im Zuge einer Sitzung des Miniterrats erfolgt.
Die ursprünglich von Beate Meinl-Reisinger (NEOS) geforderte "Finanzierung aus einer Hand" in der Gesundheit wird zwar nicht eins zu eins umgesetzt, weicht jedoch einem Kompromiss: Bei geplanten neuen Fachärztezentren wird es zu einer "Finanzierung aus einer gemeinsamen Hand" durch Bund, Länder und Sozialversicherung kommen.
Die beschlossenen Maßnahmen im Gesundheitsbereich im Überblick:
Ein wesentlicher Teilbereich der Staatsreform betrifft die Elementarpädagogik und das Schulwesen. Erstmals wird es in Österreich bundesweit einheitliche Standards für Kindergärten geben, die verfassungsrechtlich verankert werden sollen. Dazu gehören Mindestausbildungen für Assistenzkräfte, einheitliche Personalschlüssel sowie eine verbindliche Höchstgrenze von maximal 22 Kindern pro Gruppe bei den Drei- bis Sechsjährigen.
Zudem werden die Bildungsdirektionen aufgewertet. Sie übernehmen künftig die administrative Zuständigkeit für das gesamte Personal an Schulen – also neben den Lehrkräften auch für Schulpsychologen und die Nachmittagsbetreuung.
Die Staatsreform sieht eine durchgehende Modernisierung der Verwaltung vor. Neben der verstärkten Digitalisierung von Amtswegen und der Vereinheitlichung von Gemeindekooperationen soll auch der Jugendschutz im gesamten Bundesgebiet harmonisiert werden.
Im Energiebereich soll im Zuge einer Novelle das Erfordernis von Zweidrittelmehrheiten bei bestimmten Gesetzesänderungen fallen. Durch Effizienzsteigerungen beim Netzausbau sollen zudem die Netzkosten für Verbraucher bis 2040 um rund 4,1 Milliarden Euro gedämpft werden.