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Kompromiss in Sicht: Kaum Änderungen bei Fluggastrechten in EU

Kompromiss in Sicht: Kaum Änderungen bei Fluggastrechten in EU

Kompromiss in Sicht: Kaum Änderungen bei Fluggastrechten in EU

Die langen Verhandlungen zu den Rechten der Fluggäste dürften sehr bald ein Ende finden. Am Freitag wurde eine Einigung zwischen EU-Staaten und EU-Parlament gemeldet, die keine Verschlechterungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen soll, im Gegenteil. Am Montag muss aber noch final abgestimmt werden.

EU-Diplomaten ließen am Freitag wissen, dass es zu einem Kompromiss gekommen ist. Es bleibe dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie etwa auch die dpa meldete. Auch die Höhe bleibe gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten.

Sie waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren und Passagierinnen künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren.

Zudem gibt es konkrete Verbesserungen: Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen könnten.

Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag in Straßburg erfolgen. Die Frist dafür endet in der Nacht auf Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.

Wird der Kompromiss aber angenommen, bleibt es bei Verspätungsentschädigungen von 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung.

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, bei welchen außergewöhnlichen Umständen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.

Aus Österreich zeigten sich ÖVP-Abgeordnete Sophia Kircher und SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder mit dem Kompromiss zufrieden. "Sollte es so bestätigt werden, konnten wir eine Verschlechterung der Konsumentenschutzrechte im Flugverkehr verhindern", so Kircher. Es habe "die Vernunft gesiegt", und Flugreisende erhalten nach wie vor eine gestaffelte Entschädigung, so Schieder.

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