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Prozess gegen 14-Jährige startet am 17. Juni

Prozess gegen 14-Jährige startet am 17. Juni

Prozess gegen 14-Jährige startet am 17. Juni

Eine 14-Jährige, die Ende Februar am Friedhof Baumgarten eine Pensionistin erstochen haben soll, muss sich am 17. Juni vor Gericht wegen Mordes verantworten. Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, war laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen ihr Opfer vorsätzlich getötet hat. Die 14-Jährige soll mehrfach auf die 64-Jährige eingestochen haben, sie verstarb noch am Tatort. Eine von der Anklagebehörde beauftragte Sachverständige hatte dem Mädchen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und die Jugendliche als schuldfähig eingestuft. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten in Oberösterreich untergebracht.

Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 StGB beantragt. Dagegen hatte die Verteidigerin des Mädchens, Astrid Wagner, Einspruch erhoben. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen.

Die Jugendliche wurde nach der Tat von der Polizei in ihrer WG, in der sie seit November lebte, als dringend Tatverdächtige festgenommen. Dabei wurden das Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie ihr Handy sichergestellt. Dem Vernehmen nach soll auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat existieren.

In ihrer Einvernahme legte die Jugendliche dann ein Geständnis vor den Ermittlern des Landeskriminalamts ab. Die Wienerin war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten in Erscheinung getreten – sie dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben. Die Jugendliche soll vor der Tat laut APA-Informationen jedoch zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen haben.

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