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Rechtsstreit um Tourismusgelder geht vor Höchstgericht

Rechtsstreit um Tourismusgelder geht vor Höchstgericht

Rechtsstreit um Tourismusgelder geht vor Höchstgericht

Der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) wird wegen einer von der KPÖ Plus verlangten Finanz-Auskunft bis vor das Höchstgericht gehen. Das kündigte der Verband am Dienstag an, nachdem das Landesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass dieser seine Finanzen offenlegen müsse.

Am Dienstag teilte der Tourismusverband in einer Aussendung mit, dass er gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG), im Zusammenhang mit dem Auskunftsbegehren laut Informationsfreiheitsgesetz der KPÖ Plus Salzburg, Revision bzw Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Ziel sei eine höchstgerichtliche Klärung der Rechtslage für Tourismusverbände.

Dass man sich gegen eine Auskunft über Tourismusgelder wehrt, stütze sich auf die Bundesverfassung, so der Tourismusverbandsdirektor, Wolfgang Breitfuß.

Die KPÖ Plus hatte den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) vor mehreren Monaten aufgefordert, seine Geldflüsse offenzulegen. Ein Tourismusverband sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so die KPÖ Plus. Von 2021 bis 2025 erhielten alle Tourismusverbände im Bundesland Salzburg 226 Millionen Euro an Abgaben. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz wollte die KPÖ Plus vom Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm genauer wissen, wie dieses Geld verwendet wurde.

Den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm hatte die KPÖ Plus für ihre Anfrage deshalb gewählt, weil er der größte in Salzburg ist. Er erhielt in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 22 Millionen Euro an Abgaben.

Die Glemmtaler verweigerten diese Auskunft, man sei nicht verpflichtet diese Informationen bereitzustellen. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht sah das allerdings anders und anders. Der Saalbach-Hinterglemmer Tourismusverband sei laut Gerichtsentscheid dazu verpflichtet auskunft über diese Geldflüsse zu geben – binnen der nächsten sechs Wochen.

Doch das komme nicht in Frage, so Tourismusdirektor Breitfuß. Über die Verwendung der Mittel sei der Verband nur seinen Mitgliedsbetrieben Rechenschaft schuldig.

"Der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm betont, es geht nicht um eine Verweigerung von Transparenz, sondern um die rechtliche Abgrenzung von Auskunftspflichten und den Schutz sensibler wirtschaftlicher und organisatorischer Daten. Tourismusverbände werden nicht durch allgemeine Steuern finanziert, sondern durch die Verbandsbeiträge der örtlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Ortstaxen, welche die Beherbergungswirtschaft abzuführen hat", so die Argumentation in der Aussendung am Dienstag.

Um die Rechtslage zu klären, wolle man stellvertretend für alle Tourismusverbände in Salzburg bis zum Höchstgericht gehen. "Das soll Klarheit schaffen und zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden", teilte der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm mit.

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