Kulturministerium plant Musikstreamingbeitrag ab 2027
Das Kulturministerium unter Andreas Babler (SPÖ) plant neben einer Abgabe für audiovisuelle Streaminganbieter auch einen Musikstreamingbeitrag. Das geht aus einem der APA heute vorliegenden Gesetzesentwurf hervor.
Ab 1. Jänner 2027 sollen Musikstreaminganbieter, die im Inland einen Umsatz von über zwei Millionen Euro pro Jahr mit u.a. Abos oder Werbung generieren, einen Beitrag in Höhe von fünf Prozent leisten. Die Einnahmen sollen dem österreichischen Musikstandort zugute kommen.
Der Entwurf befinde sich gegenwärtig in der Koordination mit den Koalitionspartnern, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Kulturministerium. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird erklärt, dass mit der Abgabe ein Beitrag zur Steigerung der Steuergerechtigkeit geleistet werden solle. Zudem profitieren Musikstreaminganbieter vom "vielfältigen, lokalen musikalischen Angebot, ohne wesentlich zu dessen.
"Streaminggiganten, die vom österreichischen Standort profitieren, sollen zu diesem auch beitragen", teilte das Kulturministerium der APA in einem Statement mit und nannte Frankreich als internationales Vorbild für den geplanten Beitrag, wo eine Abgabe zweckgewidmet in die Förderung und Stärkung der eigenen Musikwirtschaft fließt.
"Mit ihr sollen insbesondere Beiträge von Spotify, Amazon und Co. eingehoben werden, um kulturelle Vielfalt zu stärken und Investitionen in den österreichischen Musikstandort zu ermöglichen", so das Ministerium.
In einer Aussendung lehnt IFPI Austria – der Verband hat Mitglieder wie Warner Music Austria, Sony Music Entertainment Austria und Universal Music – die Abgabe entschieden ab und befürchtet, dass der Beitrag Musikabos verteuern würde, da die Streaminganbieter die Mehrbelastung direkt an die Nutzerinnen und Nutzer weitergeben würden. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die geplante Streamingabgabe dagegen ausdrücklich.