Freisetzung von Buckelwal: Neue Angaben zum Ablauf
Rund eine Woche nach Freisetzung des von der Ostseeküste abtransportierten Buckelwals gibt es neue Angaben seitens der Bereederungsgesellschaft des beteiligten Schleppers "Robin Hood". In einer Mitteilung gab die Hamburger Anwaltskanzlei Cronemeyer Haisch an, sich im Auftrag der JEB Bereederungsgesellschaft und der Crew zu äußern.
Darin heißt es, der Wal sei durch erhöhten Seegang gegen die Längsschotten der Barge gestoßen, in der er transportiert wurde. Er habe "sich Kratzer zugezogen". Eine private Initiative hatte die Bergung des Wals an der Ostseeküste und den Abtransport in einer Barge organisiert.
Die Freilassung sei bereits am 1. Mai eingeleitet worden, erklärte die Kanzlei – und zwar "auf Anweisung der Privatinitiative". Das Absperrnetz sei entfernt worden, wodurch die Barge offen gewesen sei. Zur Unterstützung des Wals sei ihm mit Schläuchen eine Schlinge umgelegt worden. Die Freisetzung sei allerdings nicht gelungen und der erste Versuch abgebrochen worden.
Am Folgetag sei der zweite Versuch erfolgt. Jeffrey Foster vom Whale Sanctuary Project in den USA habe diesen begleitet. Laut jüngster Kanzlei-Mitteilung ließ der erhöhte Seegang einen sicheren Personentransfer von weiteren Mitgliedern der Privatinitiative aufgrund des damit verbundenen Risikos nicht zu.
Erneut sei mittels Schläuchen eine Verbindung zum Wal hergestellt worden. Er sei freigekommen. "In diesem Moment wurden die Schläuche sofort gelöst." Der Wal habe frei schwimmen können. "Er hat nochmals geatmet, ist sodann halbtauchend an den Schiffen vorbei geschwommen und dann abgetaucht." Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen.
Tierschutzorganisationen hatten die langfristigen Überlebenschancen des Wals übereinstimmend als sehr gering eingeschätzt. Aktuelle Angaben zum Zustand und Aufenthaltsort des Tieres gibt es nicht.