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Urteil: 13-Jähriger darf Einstufungsprüfung machen

Urteil: 13-Jähriger darf Einstufungsprüfung machen

Urteil: 13-Jähriger darf Einstufungsprüfung machen

Die beinahe unendliche Geschichte um einen 13-Jährigen, der nach Jahren des Heimunterrichtes wieder in die Schule möchte, scheint ein Ende zu finden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat festgestellt, dass der Bub jetzt die Chance auf eine Einstufungsprüfung bekommen muss.

Die Eltern wollen, dass der Bub entsprechend seinem Alter in die dritte Klasse Mittelschule gehen kann. Die Bildungsdirektion wollte den Buben aber wieder in der Volksschule aufnehmen, weil er in den Jahren des Heimunterrichts nie die für den Aufstieg in die nächste Stufe erforderlichen Externistenprüfungen abgelegt hatte. Seither gehen Bescheide und Einsprüche hin und her. Derzeit ist in der Sache noch eine Revision der Bildungsdirektion beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig. Mehr in Teenager soll nach Heimunterricht zurück in Volksschule (ooe.ORF.at, 12.3.26).

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied jetzt aber, dass der andauernde Rechtsstreit keine aufschiebende Wirkung dafür hat, den 13-Jährigen eine Einstufungsprüfung ablegen zu lassen. Der Anwalt der Eltern sieht damit den Weg in die Schule frei.

Die Bildungsdirektion erklärte auf Anfrage des ORF Oberösterreich, dass nun ein neuer Bescheid erstellt werden müsse und der Bub dann zunächst als außerordentlicher Schüler an einer Mittelschule aufgenommen werden könne. Dort könne er dann in allen Pflichtfächern eine Einstufungsprüfung machen und werde entsprechend der Ergebnisse in einen Jahrgang eingeteilt.

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