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Mehr Veranstaltungen am Karfreitag erlaubt

Mehr Veranstaltungen am Karfreitag erlaubt

Mehr Veranstaltungen am Karfreitag erlaubt

Der Karfreitag ist der erste mit einem gelockertem Veranstaltungsgesetz. Es musste von der Landespolitik repariert werden, nachdem eine Villacher Kulturinitiative mit ihrer Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof Recht bekam. Damit sind am Karfreitag mehr, aber längst nicht alle Veranstaltungen möglich.

Im Kulturhofkeller in Villach werden auch heiße Eisen angepackt. Die Kulturinitiative kippte das Veranstaltungsverbot am Karfreitag. Nach einem unerlaubten Konzert beriefen sie gegen die Strafe beim Höchstgericht und bekamen Recht. Das Kärntner Verbot wurde nun gelockert, aber nicht gestrichen.

Das ist der Initiative grundsätzlich noch zu wenig. "Wir haben für den Karfreitag einen Protest geplant, in welcher Form der stattfinden wird, können wir jetzt noch nicht sagen, aber es wird etwas passieren. Das Ziel ist, dass die Politik dieses Gesetz neu verhandelt", so der Obmann des Kulturhofkellers, Christian Pobaschnig.

Konkret erlaubt sind nun am Karfreitag jene Veranstaltungen, die den "Charakter des Tages oder religiöse Gefühle nicht verletzen". Vorausgesetzt, es entsteht kein Lärm und keine große öffentliche Wahrnehmung. Möglich sind also Lesungen in Innenräumen, verboten hingegen Konzerte und größere Sportveranstaltungen im Freien. Offen bleiben dürfen erstmals die Kinos am Karfreitag, verboten bleibt eine Zirkus-Vorstellung.

Was geht und was nicht, entscheidet letztlich die Bezirksbehörde. "Es war nie unsere Absicht, die Religionsausübung oder den religiösen Frieden zu stören. Ich finde, das ist eher eine Unterstellung, dass eine Veranstaltung überhaupt dazu geeignet ist, den religiösen Frieden zu stören. Wir wollen ja niemanden provozieren, wir wollen einfach nur, dass die Kunst frei ist und frei bleibt", so Pobaschnig.

Der zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) spricht hingegen von einem notwendigen Kompromiss. "Eine weitere Aufweichung wird es mit mir so definitiv nicht geben. Ich bin der Meinung, dass es doch möglich sein muss, dass man am Karfreitag aufeinander Rücksicht nimmt und auch der religiöse Charakter dieses Feiertages geschützt bleibt." Geöffnet bleiben dürfen wie schon bisher am Karfreitag Bordelle und Casinos, sie sind gesetzlich keine Veranstaltungen. Auch Ostermärkte dürfen am Karfreitag stattfinden, sie unterliegen der Marktordnung.

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