Hunde-Beißtraining doch wieder erlaubt
Die umstrittene Schutzausbildung für Hunde – samt Angriffstraining gegen Menschen oder gegen am Menschen getragene Gegenstände – wurde im April 2025 in Österreich verboten. Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot nun gekippt, denn der Bund war nicht zuständig.
Viele Züchter waren über diese Regelung empört: Drei Hundehalter, darunter ein Funktionär des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV), bekämpften das Verbot von Beiß- und Angriffstrainings bei privaten Hunden. Nun hat der Verfassungsgerichtshof die Verordnung des ehemaligen Tierschutzministers Johannes Rauch (Grüne) aufgehoben. Das Verbot ist damit vorerst wieder Geschichte.
"Es ist ein Tag der Freude für alle Gebrauchshundesportler und Gebrauchshundesportlerinnen, dass sie diesen Sport wieder ausüben dürfen und nicht ins Ausland verdrängt werden", sagt Philipp Ita, der Präsident vom Kynologenverband, dem Dachverband der Rassehundezucht. Wesentlich sei auch, die Zuchtauslese für die Hundezucht, für Rettungshunde sowie Diensthunde beim Bundesheer und bei der Polizei wieder zu ermöglichen.
Das Verbot war beschlossen worden, weil das Beiß- und Angriffstraining gegen Menschen oder Gegenstände die Aggressionsbereitschaft von Hunden erhöhen könne, hieß es damals aus dem Ministerium. Ita argumentiert, dass ein Angriffstraining ohnehin nur Polizei und Bundesheer vorbehalten sei. Zum Sicherheitsaspekt sagt er: "Gebrauchshundesport hat mit Scharfmachen überhaupt nichts zu tun – im Gegenteil. Jene Hunde sind besonders gut trainiert und folgsam."
Gesetzeswidrig ist die Verordnung wegen eines Formalfehlers. Der damalige Tierschutzminister Rauch hatte seine Kompetenzen überschritten, weil er nicht mit dem Tierschutzgedanken, sondern mit der sicherheitspolizeilichen Materie argumentiert hat – diese ist aber Ländersache.
Es sei gesetzeswidrig gewesen, die in der Hundeausbildungs-Verordnung des Bundes geregelte Schutzhundeausbildung zu verbieten, heißt es dazu offiziell in einer Aussendung des Verfassungsgerichtshofes. "Wir haben als Verband immer gesagt, dass die Verordnung inhaltlich falsch ist", so Ita.
Anlass für die strengeren Regeln in der Schutzausbildung war der Fall einer Joggerin in Oberösterreich, die im Oktober 2023 durch zahlreiche Hundebisse getötet worden ist. Das Verbot wurde schließlich 2025 umgesetzt. Verschiedene Ausprägungen des Hundetrainings würden die Aggressivität der Tiere fördern, hieß es damals in einer Aussendung des Ministeriums.
Ita erwartet sich nun nach der Entscheidung des Höchstgerichts von der Politik, "dass den Hundehaltern und Züchterinnen und Züchtern die entsprechende Wertschätzung entgegengebracht wird und ihnen nicht durch zusätzliche Regularien das Leben erschwert wird".