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Nach Crans-Montana: Schweiz verschärft Regeln für Feuerwerk

Nach Crans-Montana: Schweiz verschärft Regeln für Feuerwerk

Nach Crans-Montana: Schweiz verschärft Regeln für Feuerwerk

Nach dem verheerenden Feuerinferno in einer Bar in Crans-Montana, bei dem in der Neujahrsnacht 41 Menschen gestorben sind, verschärft die Schweiz die Brandschutzvorschriften. Seit heute darf landesweit in öffentlich zugänglichen Räumen keine Pyrotechnik mehr gezündet werden. Dazu gehören auch Wunderkerzen, wie Rolf Meier von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen sagte.

Ebenfalls verboten sind fortan Tischfeuerwerk und funkensprühende Partyfontänen, die den Brand in Crans-Montana ausgelöst hatten. Das Verbot betrifft etwa Bars, Restaurants, Clubs, Cafes, Hotels, Konzert- und Mehrzweckhallen, Kinos und Theater. Auch bei Feiern von geschlossenen Gesellschaften in Hotels ist Pyrotechnik nicht mehr erlaubt.

Bei der Katastrophe in Crans-Montana war schalldämmender Schaumstoff an der Decke der Bar in Brand geraten. Die Flammen breiteten sich rasend schnell aus. Dutzende meist junge Partybesucher schafften es nicht rechtzeitig ins Freie. Rund 80 wurden größtenteils schwer verletzt.

Ende März waren nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz immer noch 41 in Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

Ermittelt wird gegen das Betreiberpaar der Bar und Verantwortliche der Gemeinde, die es versäumte, regelmäßige Brandschutzprüfungen durchzuführen. Es geht unter anderem um fahrlässiger Tötung.

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