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Israel: Parlament billigt Todesstrafe für Terroristen

Israel: Parlament billigt Todesstrafe für Terroristen

Israel: Parlament billigt Todesstrafe für Terroristen

Das israelische Parlament hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten am Montag für den höchst umstrittenen Vorstoß der Partei Ozma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. Kritiker sehen das Gesetz als diskriminierend an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft.

Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".

Von einem Militärgericht im besetzten Westjordanland verurteilte Palästinenser müssen nun obligatorisch mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie wegen vorsätzlicher und als "Terrortat" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden. Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter "besonderen Umständen" auf lebenslange Haft abgemildert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Hinrichtungen durch den Strang innerhalb von 90 Tagen nach der Verurteilung vollstreckt werden, wobei ein Recht auf Begnadigung ausgeschlossen ist.

Ben-Gvir sprach zum Abschluss einer stundenlangen Debatte von einem historischen Moment der Gerechtigkeit. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk "den Stolz zurückbringen". Er warf der Europäischen Union vor, sie sehe es nicht gern, dass Israel sich gegen Terrorismus verteidige.

Auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß ab. Der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses der Knesset, Zvika Fogel, sprach von einem "wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel". Menschenrechtsorganisationen hatten zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen.

Bereits im Vorfeld hatten Aktivisten angekündigt, das Gesetz juristisch anzufechten. Der israelische Bürgerrechtsverband teilte mit, er habe beim höchsten Gericht des Landes Klage gegen das Gesetz eingereicht. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen.

Der Vorstoß sei der bisher radikalste "Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte", hieß es in der Mitteilung. Man habe die Klage mit einem Zitat des französischen Schriftstellers Victor Hugo eröffnet: "Die Todesstrafe ist das besondere und ewige Kennzeichen der Barbarei; überall, wo sie praktiziert wird, herrscht die Barbarei."

Der oppositionelle Abgeordnete Avigdor Lieberman, der sich grundsätzlich für die Todesstrafe für Terroristen aussprach, sagte während einer stundenlangen Debatte, er rechne damit, dass das Höchstgericht das Gesetz kippen werde.

Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten zu dem Gesetz, dass es die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei.

"Israel befindet sich mitten in einem Krieg, in dem es beansprucht, die demokratische und liberale Welt gegenüber den Kräften des Bösen im Iran und darüber hinaus zu vertreten", schrieb ein Kommentator der "Times of Israel". "Die Verabschiedung des Gesetzes gerade jetzt könnte Israel international erheblichen Schaden zufügen und seinem ohnehin zunehmend angeschlagenen Image schaden."

Die Außenminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und des Vereinigten Königreichs hatten am Sonntag in einer gemeinsamen Erklärung ihre "tiefe Besorgnis" über den Gesetzentwurf geäußert. "Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung", teilten die Minister mit. "Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab."

Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren. Dabei wurden mehr als 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 weitere als Geiseln nach Gaza verschleppt. Der beispiellose Überfall löste den Gaza-Krieg aus, bei dem infolge israelischer Angriffe auf Gaza laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde mehr als 72.000 Palästinenser getötet wurden.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.

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