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Schutz für 40 weitere wandernde Tierarten

Schutz für 40 weitere wandernde Tierarten

Schutz für 40 weitere wandernde Tierarten

Die Schneeeule (Bubo scandiacus) und 39 weitere wandernde Tierarten werden von der UNO künftig unter besonderen Schutz gestellt. Die Vertragspartien des UNO-Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) beschlossen die Liste heute zum Abschluss des COP-15-Gipfeltreffens über wandernde Tierarten im brasilianischen Campo Verde.

Ebenfalls auf die Liste aufgenommen wurden unter anderem die Hudsonschnepfe (Limosa haemastica) – ein vom Aussterben bedrohter Watvogel – und der Große Hammerhai.

Die Vertragsparteien des auch als Bonner Konvention bekannten CMS sind rechtlich zum Schutz der als bedroht eingestuften wandernden Tierarten und von deren Lebensräumen sowie zur Zusammenarbeit verpflichtet. Laut einem aktuellen Bericht ist fast jede vierte von der CMS gelistete wandernde Tierart vom Aussterben bedroht, bei fast der Hälfte der gelisteten Tierarten geht die Anzahl der Exemplare zurück.

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