Soziale Netzwerke: Kampfansage ans Endlosscrollen
Die großen Social-Media-Konzerne wie TikTok, Meta und Google müssen sich derzeit auf gleich mehreren Fronten mit dem Vorwurf einer möglichen Suchtgefahr durch ihre Plattformen auseinandersetzen. Bei den zuletzt in Brüssel und den USA dazu angelaufenen Verfahren geht es nicht um die Social-Media-Inhalte an sich, sondern um das Produktdesign – und mit endlosem Scrollen um eine Funktion, die Nutzer und Nutzerinnen der Social-Media-Plattformen wohl bestens kennen.
Seit dieser Woche steht das Endlosscrollen im Fokus eines Gerichtsverfahrens in Los Angeles im US-Bundesstaat Kalifornien. Im Mittelpunkt der zur Verhandlung stehenden Klage steht der Vorwurf, wonach mit algorithmusgesteuerten Empfehlungen, personalisierten Benachrichtigungen und nicht zuletzt endlos erscheinendem Content eine "süchtig machende Strategie" verfolgt werde.
Die gegen YouTube und Instagram antretende Klägerin fing eigenen Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – das habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt, argumentierte sie. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück und verweisen unter anderem auf in den vergangenen Jahren eingeführte Maßnahmen, die die Nutzung durch junge Menschen einschränken sollen.
Neben Instagram und YouTube richtete sich die Klage zunächst auch gegen TikTok und Snapchat. Diese einigten sich unmittelbar vor Prozessbeginn auf einen Vergleich. Das Verfahren in Los Angeles könnte als Präzedenzfall für weitere Prozesse dienen, in den USA gibt es Hunderte ähnlicher Klagen.
Auch Kritiker wie der deutsche Digitalaktivist Markus Beckedahl werfen etwa TikTok vor, dass das Design der App nur darauf abzielt, die Anwender so lange wie möglich zu binden.
Beckedahl zufolge nutzt die App ein Belohnungssystem, das psychologisch auf dem Prinzip der variablen Belohnung basiert – ähnlich wie bei einem Spielautomaten. Man wisse nie, ob das nächste Video ein Volltreffer sei, was den Drang zum Weiterschauen verstärke. Wissenschaftler sprechen vom Effekt des Endless-Scrolling, also des endlosen Scrollens.
Ob hier demnächst die Brems- oder Stopptaste gedrückt wird, bleibt abzuwarten. Mit einem Urteil zugunsten der Klägerin würden den IT-Konzernen nicht nur weitere Verfahren und womöglich hohe Kosten drohen. Sie müssten dem US-Sender NBC zufolge wohl auch die Kernelemente ihrer Produkte neu überdenken.
"Die EU will das endlose Scrollen abschaffen", hieß es passend dazu am Freitag beim Nachrichtenportal Politico angesichts eines ähnlich gelagerten Brüsseler Verfahrens.
Hier wurde TikTok bereits offen zur Deaktivierung des endlosen Scrollens aufgefordert. Dahinter steht der Vorwurf der EU-Kommission, wonach hinter dem Design von TikTok Suchtgefahr stecke – insbesondere für Kinder. TikTok weist die Vorwürfe als "kategorisch falsch und völlig haltlos" zurück. Man werde zudem alle notwendigen Schritte unternehmen, womit der Fall nun vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte.
Eine schnelle Einigung zeichnet sich somit nicht ab. Wie Politico mit Verweis auf Stimmen aus Brüssel dazu anmerkte, gelte aber bereits die Forderung nach einer grundlegenden Designänderung durchaus als "bahnbrechend". Die Rede sei von einem "Wendepunkt". Erstmals versuche eine Regulierungsbehörde, einen Rechtsstandard für das Suchtpotenzial von Plattformdesigns festzulegen.
Zudem seien bereits weitere Social-Media-Portale wie Facebook und Instagram auf dem Prüfstand. Es wäre "sehr, sehr seltsam", wenn die Kommission die Vorgangsweise gegen TikTok "nicht als Vorlage nutzen und auch gegen andere Unternehmen vorgehen würde", wie ein Vertreter der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi)
laut Politico sagte.
So wie auf EU-Ebene dreht sich auch das Verfahren in den USA um mögliche Suchtgefahr von Social-Media-Apps. Adam Mosseri, der Chef der Meta-Plattform Instagram, hatte am Mittwoch seinen Auftritt vor Gericht. Die Foto- und Video-App gehört zum Facebook-Konzern Meta von Mark Zuckerberg.
Meta-Anwalt Paul Schmidt hatte in seinem Eröffnungsplädoyer entgegnet, dass der verschlechterte psychische Zustand der Klägerin hauptsächlich mit ihrer familiären Situation und nicht mit ihrer Social-Media-Nutzung zusammenhänge. Auch der Anwalt der Google-Videoplattform YouTube wies die Vorwürfe strikt zurück.
Die Anwälte der Klägerin greifen bei dem Prozess auf Strategien zurück, die in den 90er und 2000er Jahren gegen die Tabakindustrie angewendet wurden. Bei der damaligen Klagewelle wurde unter anderem argumentiert, dass die Unternehmen ein schädliches Produkt verkauften. Das Verfahren, bei dem am Mittwoch auch Zuckerberg aussagen soll, ist für mehrere Wochen ausgelegt.