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Regierung: Verwaltungsstrafen für „Integrationsverweigerer“

Regierung: Verwaltungsstrafen für „Integrationsverweigerer“

Regierung: Verwaltungsstrafen für "Integrationsverweigerer"

Die Bundesregierung will mit verschärften Maßnahmen gegen den Abbruch von Integrationsprogrammen vorgehen. Bei Abbruch von Werte- oder Sprachkursen sowie der Ablehnung einer "Werte-Charta" sollen Strafen von "mehreren tausend Euro" möglich sein, erklärte ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer heute. Auf europäischer Ebene wolle man sich dafür starkmachen, dass die Muslimbruderschaft als Terrororganisation eingestuft werde.

Im vergangenen Jahr seien über zweitausendmal Wertekurse abgebrochen worden, zehntausend Abbrüche habe es bei Deutschkursen gegeben. Nun sollen "Integrationsverweigerer" stärker bestraft werden. Der genaue Strafenkatalog sei aber noch in Verhandlung, räumte die Ministerin ein. Die genannte "Werte-Charta" sei eine "Weiterentwicklung" der im Herbst vorgestellten Integrationserklärung.

Die vorgestellten Maßnahmen stünden unter dem Motto "Menschlichkeit und Ordnung", führte SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried aus. Es gehe nicht um die große Masse der Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um eine kleine Minderheit von rund zehn Prozent, die die demokratischen Werte ablehnen würden.

Um vorzeitig gegen extremistische Tendenzen vorzugehen, solle es zudem eine Verschärfung beim Vereinsrecht geben. Im Blick stünden hier aktuell vor allem Kampfsportvereine, so Leichtfried. Der islamistische Extremismus sei zusammen mit dem Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Österreich.

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty sprach von einem "Paradigmenwechsel", man stelle hier den Rechtsstaat "auf scharf". Verbindliche Integrationsregeln würden nicht bedeuten, dass nicht jeder eine freie Meinung haben dürfte. Es werde aber klargestellt, dass "bestimmte Ideologien" nicht toleriert werden. Wenn demokratiefeindliche Tendenzen das Ziel eines Vereins seien, wolle man jetzt die Möglichkeit schaffen, einen entsprechenden Verein schon bei der Gründung zu untersagen.

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