Streit ums Quadrat: Ritter Sport unterliegt vor Gericht
Im Streit um einen quadratischen Haferriegel hat der deutsche Süßigkeitenproduzent Ritter Sport vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers ab. "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", sagte heute der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
Der Schokohersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch hatte geklagt, weil er durch den Riegel der Firma Wacker seine geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah. Ritter Sport forderte nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die Mannheimer die bisher verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen.
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um zwei Fragen: Besteht für Kunden die Gefahr, die beiden Produkte zu verwechseln? Und haben die Mannheimer den Ruf von Ritter Sport gezielt ausgenutzt, um davon zu profitieren?
Beides ist aus Sicht der Kammer nicht der Fall. Zwischen dem Energiespender Haferriegel und der Süßigkeit Tafelschokolade könnten Verbraucher unterscheiden, sagte Kochendörfer. Zwischen den Verpackungen bestehe zwar Ähnlichkeit – die sei aber nicht so groß, dass man von einer Verwechslungsgefahr ausgehen könne.
In früheren Fällen – unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka – hatte Ritter Sport seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortzusetzen.