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Schnee und Glatteis fordern Winterdienste

Schnee und Glatteis fordern Winterdienste

Schnee und Glatteis fordern Winterdienste

Nach mehreren schneearmen Wintern bringt dieser Winter in Niederösterreich wieder deutlich mehr Schnee und Glätte. Für Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Winterdienste steigt damit die Verantwortung. Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert Konsequenzen.

Nicht die Schneehöhe, sondern die Häufigkeit von Schnee, Regen und Glatteis stellt den Winterdienst heuer vor besondere Herausforderungen. Daten des nationalen Klima- und Meteorologiedienstes GeoSphere Austria zeigen, dass es vor allem in tieferen Lagen mehr Schneetage und wiederholte Schneefälle gab als in den vergangenen Jahren.

Die Niederschläge sowie rasch wechselnde Temperaturen führen zu mehr Einsätzen und das oft über mehrere Wochen hinweg. "Wir haben heuer schon mehr Herausforderungen als in den letzten Jahren: bei der Materialdisposition, bei den Ressourcen und beim Personal", sagt etwa Bernhard Fleischhacker, Geschäftsführer des Maschinenring St. Pölten, gegenüber noe.ORF.at.

Trotz milder Winter in den vergangenen Jahren seien die Kapazitäten nicht zurückgefahren worden. "Wir haben in den letzten Jahren in zusätzliche Streulager, Streusalz-Silos und in unsere Geräte investiert", so Fleischhacker.

Ähnlich sieht man das auch beim Hausbetreuungsdienst Attensam. Auf Anfrage von noe.ORF.at heißt es, ein Personalabbau sei trotz geringerer Schneemengen keine Option gewesen. Der Winterdienst müsse über die gesamte Saison hinweg einsatzbereit bleiben. Zunehmend schwierig seien jedoch kurzfristige Einsätze, etwa bei Glatteis.

Im wohnhausnahen Bereich würden Prioritäten gesetzt. Zuerst müssen Hauseingänge, Fluchtwege und Stiegen frei sein, erst danach folgen weitere Wege und Flächen. "Es geht darum, dass man das Haus verlassen kann – etwa im Notfall", erklärt Fleischhacker.

Gerade bei starkem oder anhaltendem Schneefall stoßen Räumdienste jedoch an Grenzen. "Es ist nicht immer möglich, in kurzer Zeit alles bis auf den Asphalt freizuräumen. Ein gestreuter, schneebedeckter Weg ist aber trotzdem verkehrssicher", sagt er.

Aus rechtlicher Sicht ist nicht entscheidend, ob der Gehweg schneefrei, sondern ob er sicher begehbar ist. Das gilt auch für private Hausbesitzer: Gehsteige müssen geräumt und bei Bedarf gestreut werden. Fehlt ein Gehsteig, erstreckt sich diese Verpflichtung auf einen einen Meter breiten Streifen entlang des Straßenrandes. Schlussendlich zählt die Verkehrssicherheit.

Gehsteige müssen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr geräumt oder gestreut werden. Wie oft das nötig ist, hängt von Schneefall und Eisbildung ab. Darauf weist auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit hin. Warnschilder wie "Dieser Weg wird nicht geräumt" entbinden nicht von der Verantwortung.

Wird jemand auf einem nicht ausreichend gesicherten Weg verletzt, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben – auch ohne Anzeige des Opfers. Verletzte könnten zudem Schadenersatz fordern. Es geht also nicht nur um Schadenersatz, sondern um persönliche Verantwortung.

Für die kommenden Stunden und Tage bleibt Vorsicht geboten: Meteorologen warnen weiterhin vor gefrierendem Regen und Glatteis – mehr dazu in "Wetter: Glatteisgefahr weiten Teilen des Landes" (news.ORF.at, 12.01.2026).

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