OGH: Meta muss EU-Nutzern Zugriff auf Daten gewähren
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta muss Nutzern und Nutzerinnen aus der Europäischen Union innerhalb von 14 Tagen vollständigen Zugriff auf alle persönlichen Daten gewähren. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, wie die Datenschutzorganisation noyb heute mitteilte. Die Klage war 2014 von noyb-Gründer Max Schrems eingebracht worden.
Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Schrems hatte ab 2011 versucht, vollständigen Zugriff auf seine von Meta gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. Der Konzern verwies Betroffene laut noyb-Aussendung jedoch lediglich auf ein "Download-Tool", sowie auf seine allgemeine Datenschutzerklärung.
Der OGH hat nun laut Aussendung der Datenschützer entschieden, dass Meta alle persönlichen Daten offenlegen und Informationen zu diesen Daten, wie Quelle, Empfänger und Zweck der Verarbeitung innerhalb von 14 Tagen – also bis zum 31. Dezember 2025 – bereitstellen muss.
Meta habe außerdem unrechtmäßig Daten von Dritt-Apps und Webseiten gesammelt, stellte das Gericht laut Aussendung fest. Personalisierte Werbung dürfe nur mit expliziter Einwilligung der Betroffenen geschaltet werden. Meta müsse außerdem sicherstellen, dass sensible Daten nicht gemeinsam mit anderen Daten verarbeitet werden.
Der Fall wurde im laufe der vergangenen elf Jahre dreimal vor dem OGH und zweimal vor dem EuGH verhandelt. Schrems wurden 500 Euro Entschädigung zugesprochen.
Vonseiten von Meta hieß es gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen. Es beziehe sich allerdings auf die Situation, wie sie zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage bestanden habe. Meta verwende mittlerweile keine sensiblen Daten mehr für die Personalisierung von Werbung, hieß es.