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Amazon darf Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen

Amazon darf Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen

Amazon darf Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen

Amazon darf die Vertragsbedingungen seines Streamingdienstes Prime Video in Deutschland nicht einseitig ändern und Kundinnen und Kunden nachträglich mit Werbung konfrontieren. Das hat das Landgericht München I entschieden. Geklagt hatte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret geht es um eine Änderung, die Amazon Anfang 2024 angekündigt hatte: Prime-Video-Nutzerinnen und -Nutzer wurden per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar Werbung in begrenztem Umfang eingeblendet werde. Wer weiterhin werbefrei schauen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen.

Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Amazon habe den Eindruck erweckt, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Weder die Nutzungsbedingungen noch gesetzliche Regelungen würden das jedoch erlauben, so das Gericht.

Entscheidend war für die Richter, dass Prime Video ursprünglich als werbefreies Angebot beworben und abgeschlossen worden sei. Kundinnen und Kunden hätten sich daher beim Vertragsabschluss auf ein werbefreies Streaming-Angebot verlassen dürfen. Dieses werbefreie Angebot sei Teil des Vertrags geworden und könne nicht ohne Zustimmung der Betroffenen geändert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach von einem wichtigen Signal für Konsumentinnen und Konsumenten. "Die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video durfte nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher erfolgen", erklärte Vorständin Ramona Pop. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hätten Prime-Mitglieder weiterhin Anspruch auf ein werbefreies Angebot – und zwar ohne Mehrkosten.

Amazon wurde vom Gericht außerdem verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden mit einem sogenannten Berichtigungsschreiben über die Entscheidung zu informieren.

Amazon zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden. Man respektiere die Entscheidung, teile aber die rechtlichen Schlussfolgerungen nicht, erklärte ein Unternehmenssprecher. Der Konzern kündigte an, das Urteil zu prüfen und über weitere Schritte zu entscheiden. Eine Berufung ist möglich.

Ob und welche Auswirkungen das deutsche Urteil auf Kundinnen und Kunden in anderen Ländern hat, ist derzeit noch offen.

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