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Verordnung zu Fischotter-Tötung „rechtswidrig“

Verordnung zu Fischotter-Tötung „rechtswidrig“

Verordnung zu Fischotter-Tötung "rechtswidrig"

Das Komitee der Berner Konvention, ein internationales Abkommen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen in Europa, sieht die Kärntner Fischotterverordnung als rechtswidrig. Die Behörden wurden aufgefordert, die Verordnung zurückzuziehen. Das berichtete "Tierschutz Austria" am Montag in einer Aussendung.

Besonders kritisiert wird die nicht selektive Tötung von Fischottern durch jährliche Quoten und umstrittene Methoden wie "Conibear-Fallen".

Von 2019 bis 2024 seien offiziell 226 Tiere getötet worden, die Dunkelziffer sei viel höher. Weil dies auf Basis einer landesrechtlichen Quotenregelung passierte, handle es sich um einen Verstoß gegen den internationalen Artenschutz.

Tierschutz Austria lässt die Begründungen für die Kärntner Fischotterverordnung nicht gelten. Der Rückgang der Fischbestände habe laut Studien nichts mit dem Fischotter zu tun, sondern sei auf Gewässerverbauung, Krankheiten, Schadstoffbelastung, steigende Wassertemperaturen, sowie Wasserkraftnutzung zurückzuführen. Die Otterjagd in Kärnten werde nun bei der Berner Konvention als "Open file" geführt. Republik und Land müssten bis Herbst 2026 über Fortschritte berichten.

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