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Ärztekammer für 30 Euro bei Impfberatung

Ärztekammer für 30 Euro bei Impfberatung

Ärztekammer für 30 Euro bei Impfberatung

Eine Impfberatung beim Arzt soll künftig nicht mehr gratis, sondern nur noch gegen Bezahlung möglich sein – das hat die Ärztekammer Niederösterreich ihren Kassenärztinnen und -ärzten empfohlen. Patienten sollen künftig 30 Euro für einen Impfpass-Check bezahlen.

Die Impfskepsis nimmt zu. Bei der Immunisierung gegen Keuchhusten liegt Österreich im EU-Vergleich an letzter Stelle – ebenso bei Hepatitis B. Nach Rumänien verzeichnet Österreich außerdem die meisten Masernfälle in Europa und bei der Durchimpfungsrate gegen Gebärmutterhalskrebs liegt Niederösterreich im Bundesländervergleich auf dem zweitschlechtesten Platz.

Eines der Probleme ist offenbar die fehlende Aufklärung durch Medizinerinnen und Mediziner. Laut Ärztekammer Niederösterreich ist eine Impfberatung nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse abgebildet. Das Impfangebot sei in den vergangenen Jahren deutlich umfangreicher geworden und damit würde auch die Impfberatung immer komplexer, heißt es. Daher hat die Kammer ihren Kassenärzten empfohlen je nach Aufwand 30 Euro für einen Impfpass-Check zu verlangen und diese Beratung künftig als Privatleistung anzubieten.

Zuvor hat auch bereits die Ärztekammer Steiermark einen Empfehlungstarif für Impfberatungen eingeführt. "Sinnvoller wäre es allerdings, die Leistung ‚Impfberatung' bzw. ‚Ärztlicher Impfpass-Check' nicht als Privatleistung zu definieren, sondern als eigenen Bestandteil in die Vorsorgeuntersuchung aufzunehmen", fordert die Ärztekammer.

Der Österreichischen Gesundheitskasse sei hingegen nicht klar, was unter "Impfpass-Check" verstanden wird, heißt es. Für jene Impf-Angebote, die die ÖGK im Auftrag des Bundes administriert und abrechnet, ist die Eintragung der Impfung in den Impfpass mit der Honorierung des Impfstichs abgegolten. Generell fallen Impfungen in die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wenn unter "Impfpass-Check" die Durchsicht des Impfpasses und eine allgemeine Impfberatung bei gesunden Personen verstanden wird, so ist dies keine Kassenleistung, weil es sich dabei um keine Krankenbehandlung handelt, so die ÖGK. Daher sei ein Privathonorar grundsätzlich zulässig.

Bei chronisch Kranken und Risikopatientinnen und Risikopatienten sollte die Notwendigkeit von Impfungen wie auch im Rahmen der kontinuierlichen Patientenbetreuung im Blick sein, die durch die Honorarordnung abgedeckt ist, betont die ÖGK.

Gesundheitslandesrätin Eva Prischl (SPÖ) hofft, dass die Durchimpfungsrate in Niederösterreich zunimmt. Entscheidend dafür sei aber ein bürgernahes und hürdenfreies Angebot an Aufklärung, Beratung und Impfung zu haben, betont sie.

Prischl verweist dahingehend auch auf den Impfbus des Landes, der bis 26. November im Einsatz ist. Heuer werden kostenlose Impfungen gegen Influenza, Humane Papillomviren (HPV) sowie Masern angeboten – mehr dazu in Impfbus tourt durch das Land (noe.ORF.at; 5.11.2025)

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