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„Alt-Wien“-Prozess: Freisprüche für Kinder

„Alt-Wien“-Prozess: Freisprüche für Kinder

Im Betrugsprozess rund um die „Alt Wien“-Kindergärten hat es am Mittwoch vier Freisprüche gegeben – für die erwachsenen Kinder des hauptangeklagten Ex-Betreibers der Kindergärten. Sie waren wegen Geldwäsche angeklagt. Die Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger Lukas Kollmann bestätigte der APA am Donnerstag einen entsprechenden Online-Bericht der „Kronen Zeitung“. Der Hauptangeklagte soll sich von 2009 bis 2016 Subventionen der Stadt Wien in Höhe von 36 Millionen Euro erschwindelt haben. Seinen drei Töchtern und seinem Sohn war vorgeworfen worden, im Wissen um die aus kriminellen Machenschaften stammenden Gelder immer wieder Mittel des Vereins bekommen haben bzw. sich vom Vater beschenken haben zu lassen.

Verteidiger Kollmann argumentierte jedoch damit, dass die Mitangeklagten nie von den inkriminierten Handlungen des Vaters wussten. „Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht“, so der Rechtsanwalt.

Der Schöffensensat sprach sie im Prozess am Landesgericht darum nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Geldwäsche frei. „Meine Mandanten sind erleichtert, dieses Verfahren endlich abgeschlossen zu haben“, sagte Kollmann zur APA. Gegen den Vater, der sich nicht schuldig bekennt, sowie eine weitere Angeklagte geht das Verfahren indessen weiter.

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