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Verbotene SA-Losung: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke

Verbotene SA-Losung: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke

Vor dem Landgericht in Halle im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt hat heute der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke begonnen. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Konkret geht es um eine Rede, in der der 52-Jährige eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Für den ersten Hauptverhandlungstag ist davon auszugehen, dass – wie üblich – die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat Höcke die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern.

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