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Weihnachten hinter Gittern: U-Haft für Benko verlängert

Weihnachten hinter Gittern: U-Haft für Benko verlängert

Weihnachten hinter Gittern: U-Haft für Benko verlängert

Das Straflandesgericht Wien hat die Untersuchungshaft gegen René Benko um weitere zwei Monate verlängert. Die U-Haft läuft nun bis 23. Februar 2026.

Signa-Gründer René Benko muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft über die Weihnachtsfeiertage hinaus verlängert und sieht weiterhin dringenden Tatverdacht sowie Tatbegehungsgefahr. Benkos Verteidigung hat die Entscheidung scharf kritisiert und ein Rechtsmittel angekündigt.

In einer Pressemitteilung betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Untersuchungshaft nach wie vor gegeben seien. Insbesondere wurde auf die Gefahr weiterer Tatbegehung verwiesen. Benko sitzt bereits seit Jänner 2025 in U-Haft und nahm an der Haftverhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.

Benkos Anwalt Norbert Wess hat die Entscheidung scharf kritisiert und ein Rechtsmittel angekündigt. Er sah die Verhältnismäßigkeit der U-Haft nicht mehr als gegeben an. Das Gericht leite aus lange zurückliegenden Sachverhalten eine konkrete Tatbegehungsgefahr für die Zukunft ab, was aus Sicht der Verteidigung nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember erhielt er ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft. Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Signa-Pleite in 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Der mutmaßliche Gesamtschaden wurde zuletzt mit rund 300 Millionen Euro beziffert.

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