Versuchter Mord: Vier Jahre Haft
Ein Streit um Cannabis im Wert von zehn Euro endete im Mai mit einer blutigen Messerattacke. Nun wurde ein 17-jähriger Asylwerber aus Ägypten am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt.
Laut Anklage kam es im Mai zwischen dem 17-Jährigen und einem 20-jährigen Rumänen zu einem Streit um eine Drogengeschäft, konkret um ein Gramm Cannabis, das gefehlt haben soll. Der Rumäne begleitete eine Bekannte zu einem Treffen mit dem Jugendlichen, um ihn zur Rede zu stellen. Dabei eskalierte die Situation: Der Angeklagte zückte ein Messer, stach auf den Mann ein und verletzte ihn schwer.
Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht und notoperiert. Eine Gerichtsmedizinerin erklärte vor Gericht, dass eine der Stichwunden im Rückenbereich ohne schnelle ärztliche Hilfe tödlich verlaufen wäre. Insgesamt erlitt der 20-Jährige drei Stich- und Schnittverletzungen.
Der 17-Jährige bestritt, jemanden töten zu wollen. Er habe aus Panik gehandelt, nachdem ihn der körperlich überlegene Mann in den Schwitzkasten genommen und gewürgt habe. "Ich habe keine Luft bekommen, ich hatte Angst zu sterben", sagte der Angeklagte. In dieser Situation habe er mit dem Messer um sich gestochen, um sich zu befreien. Dass er später erneut zugestochen habe, tue ihm leid.
Die Verteidigerin des Jugendlichen, Margarita Obergantschnig, argumentierte, ihr Mandant sei provoziert worden und habe in Angst reagiert. Drohnachrichten des späteren Opfers hätten ihn zusätzlich verunsichert.
Die Geschworenen folgten dieser Argumentation nur teilweise. Nach Einschätzung des Gerichts handelte der Angeklagte mit bedingtem Vorsatz, also in dem Bewusstsein, dass sein Angriff tödlich enden könnte. Der vorsitzende Richter Uwe Dumpelnik verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der 17-Jährige muss außerdem 2.500 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Da die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.