Kopftuchverbot: Plakolm "offen" für Änderung
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hat sich heute im Ö1-Mittagsjournal offen für Änderungen am heftig kritisierten Kopftuchverbot für Mädchen bis zur achten Schulstufe gezeigt, hält jedoch grundsätzlich am Verbot fest.
"Dass Mädchen gleichberechtigt aufwachsen können, dieses Grundrecht steht für mich vor der Religionsfreiheit", so Plakolm. Doch man werde die Stellungnahmen sichten und den Gesetzesentwurf gegebenenfalls überarbeiten: "Ich bin gerne offen dafür, wenn es um Präzisierung von Begrifflichkeiten geht, dass wir diese noch eindeutiger auch in den Gesetzesentwurf mit aufnehmen, bevor er auch beschlossen wird."
Auch sei man grundsätzlich offen für eine wissenschaftliche Erhebung, um herauszufinden, wie viele Mädchen tatsächlich von einem Verbot betroffen sind, so Plakolm, sie fügte allerdings hinzu: "Ich glaube, gerade nach den letzten Jahren erübrigt sich auch eine Beurteilung, ob es nach oben oder nach unten gegangen ist. Da reicht ein Blick in die Klassenzimmer."
Dass man die Lehrerinnen und Lehrer bei der Durchsetzung des Verbots unterstützen müsse, sei aber klar. Bei Sanktionen werde die Regierung "deutlicher und praxistauglicher" werden müssen. Vor allem die Eltern sollten hierbei im Zentrum stehen, Details sind aber noch offen.
Plakolm warb erneut für ein Gesetz im Verfassungsrang: "Ich denke, das wäre auch ein starkes Zeichen, wenn wir hier einen Schulterschluss für eine Verfassungsbestimmung auf den Weg bringen." Grundsätzlich hätten sowohl FPÖ als auch Grüne das Gesetz begrüßt, meinte Plakolm.
Ganz so einfach dürfte eine dafür nötige Zustimmung von Grünen und FPÖ aber nicht zu erlangen sein. Die stellvertretende grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hatte zuletzt zwar betont, dass man gegen den Zwang zum Kopftuchtragen sei. Aber einem verfassungswidrigen Gesetz werde man nicht zustimmen. Die FPÖ gab sich auf APA-Anfrage vorerst bedeckt.
Bedenken zur Ausgestaltung äußerte in seiner Stellungnahme der Verfassungsdienst. So verwies er wie schon zahlreiche Institutionen vor ihm auf den Umstand, dass die geplante Regelung auf "das Tragen eines Kopftuches, das das Haupt als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verhüllt", abstellt. Gleichzeitig sei aber nirgendwo geregelt, was genau "ehrkulturell" bedeuten soll.
"Unklar" sind für den Verfassungsdienst auch die geplanten Verwaltungsstrafdrohungen für die Eltern, deren Kinder trotz Verbots mit Kopftuch in die Schule kommen. In jener Zeit, in der die Kinder in der Schule sind, treffe die Erziehungsberechtigten keine unmittelbare Aufsichtspflicht.
Gestern hatte die Begutachtungsfrist für das von der Regierung geplante Kopftuchverbot geendet. In den rund 600 Stellungnahmen zum Entwurf gibt es zahlreiche rechtliche Bedenken, auch vom Justizressort. NGOs befürchten mehr Diskriminierung junger Musliminnen.
Mehr dazu in Entwurf erntet Bedenken und viel Kritik.