"Ich sprenge am 31.12. dieses Klo": Gemeinde sperrt WC
In Neuhofen an der Ybbs tauchte in einem öffentlichen WC eine beunruhigende Drohung auf. Ein Unbekannter kündigte an, das Klo zu Neujahr zu sprengen.
In Neuhofen an der Ybbs (Bezirk Amstetten, Niederösterreich) sorgt eine mysteriöse Drohung in einem öffentlichen WC für große Aufregung. Auf einem Hinweisschild in der Toilette entdeckten Gemeindemitarbeiter eine Botschaft in dicken, schwarzen Buchstaben: "Ankündigung. Ich sprenge am 31.12. dieses Klo."
Wie die NÖN berichtet, reagierten Gemeinde und Polizei sofort. Die Drohung, das WC zu Silvester in die Luft zu jagen, wird sehr ernst genommen, auch weil es in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Vorfall gab.
Im Jahr 2021 wurde dasselbe öffentliche WC bereits mit einem Kategorie-4-Böller beschädigt. Damals hatten zwei junge Männer (17 und 19 Jahre alt) einen Feuerwerkskörper gezündet und dabei Fenster, Toiletten und Kabinentüren zerstört. Der Schaden war erheblich, die Gemeinde zeigte die Täter an.
Diese Vorgeschichte sorgt nun dafür, dass die aktuelle Drohung nicht als reiner Streich abgetan wird. Bürgermeisterin Maria Kogler (ÖVP) erklärte gegenüber der NÖN: "Wir vermuten zwar, dass es sich um einen Lausbubenstreich handelt, aber wir haben die Polizei eingeschaltet und das WC vorübergehend gesperrt." Sie betonte, dass viele Bürger bereits verunsichert seien: "Einige haben mir gesagt, dass sie sich derzeit nicht trauen, das WC zu benutzen."
Besonders makaber: Die Drohung wurde ausgerechnet auf einem Hinweisschild gegen Gewalt angebracht. Darauf steht in großen Lettern: "DU hast ein Recht auf ein Leben OHNE Gewalt." Darunter sind Telefonnummern österreichischer Hilfseinrichtungen, darunter das Gewaltschutzzentrum, die Frauenhelpline gegen Gewalt, der Polizei-Notruf (133) und der Euro-Notruf (112), abgedruckt.
Die Polizeiinspektion Ulmerfeld nahm die Ermittlungen auf und informierte umgehend die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Die Beamten prüfen derzeit, ob die Drohung strafrechtlich als gefährliche Drohung oder Störung der öffentlichen Ordnung gewertet werden könnte.