Plötzlich welkende Triebspitzen und eingerollte Blätter: Das können Anzeichen dafür sein, dass der Feuerbrand zugeschlagen hat. Die Bakterienkrankheit befällt vor allem Apfel- und Birnenbäume. In Vorarlberg war es nach einem intensiven Befall im Jahr 2007 lange Zeit ruhig. Heuer ist der Feuerbrand wieder in vielen Orten sichtbar.
Wie die Landwirtschaftskammer mitteilt, sind vor allem aus dem mittleren Bregenzerwald, aus dem Montafon und aus Bürserberg vermehrt Fälle von Feuerbrand gemeldet worden. Die Bakterienkrankheit gilt als hoch infektiös, sie kann sich rasant ausbreiten, warnt die Landwirtschaftskammer.
Grundsätzlich kann Feuerbrand laut Landwirtschaftskammer alle kernobstartigen Pflanzen befallen – neben klassischem Kernobst wie Apfel, Birne oder Quitte, vordergründig auch Zier- und Wildsträucher wie Weißdorn, Feuerdorn, Vogel- oder Apfelbeere.
Sind Äste eines Baumes befallen, müssen sie abgeschnitten werden. Ist eine Pflanze massiv befallen, muss sie gefällt und an Ort und Stelle verbrannt werden. Feuerbrandbakterien können sich nämlich viele Jahre über in einer befallenen Pflanze aufhalten – selbst, wenn sie von außen gesund aussieht. Insekten können in befallenen Blüten die Bakterien aufnehmen und auf gesunde in der Umgebung weitertragen.
Laut Ulricht Höfert von der Landwirtschaftskammer hat sich in den vergangenen Jahren in der Landwirtschaft ein Generationenwechsel vollzogen. Heißt: Viele junge Obstbäuerinnen und Obstbauern kennen den Feuerbrand gar nicht, erklärt er und appelliert dennoch an alle, ihre Bäume aufmerksam zu kontrollieren. Nur mit gemeinsamer Wachsamkeit könne man die Ausbreitung eindämmen und die Obstbäume erhalten.
Feuerbrand ist meldepflichtig. Laut Landwirtschaftskammer hat jede Gemeinde Feuerbrandbeaufragte nominiert. Diese geschulten Personen begutachten bei etwaigen Verdachtsfällen die Pflanzen und entscheiden über weitere Maßnahmen. Diese können den Besitzerinnen und Besitzern auferlegt werden. Zwei Drittel der Kosten für die Entfernung oder die Sanierung befallener Pflanzen übernehmen die jeweilige Gemeinde bzw. das Land.