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Keine Gnade: Urteil gegen Schuhbeck ist da

Keine Gnade: Urteil gegen Schuhbeck ist da

Alfons Schuhbeck wurde am Montag wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen. Die Haft muss er vorerst nicht antreten.

Am Montag, dem 14. Juli 2025, verurteilte das Landgericht München Starkoch Alfons Schuhbeck (76) wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Subventionsbetrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In diese Strafe wurde seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet, deren Vollzug derzeit aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt ist.

Bereits im Oktober 2022 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der Vollzug dieser Strafe wurde im Mai 2025 unterbrochen, nachdem er wegen Krebs erkrankt war und sich einer Behandlung unterzogen hatte.

Im Juni 2025 begann ein neuer Prozess: Ihm wurden Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug, versuchter Betrug und Subventionsbetrug in Verbindung mit Corona-Hilfen in Höhe von rund 460.000 € vorgeworfen.

Am ersten Verhandlungstag, dem 24. Juni 2025, legte Schuhbeck ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, schon lange vor der Insolvenz von den Missständen gewusst und dennoch falsche Corona-Hilfen beantragt zu haben.

Er gab zu: „Das Leben hat mich weit nach oben geführt und nun wieder ganz nach unten … Ich räume den Sachverhalt der Anklage ein“. Der Deal mit der Staatsanwaltschaft stützte sich auf einen Strafrahmen zwischen vier und vier Jahren und acht Monaten.

Das Gericht verhängte schließlich eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Das ist etwas weniger als die geforderte Mindeststrafe des Deals (vier Jahre), die Staatsanwaltschaft hingegen hatte vier Jahre und sieben Monate verlangt.

Richter Uwe Habereder kritisierte: „Letztendlich sind Sie zu groß geworden. … Sie haben Ihre Firmen auf eine Art betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört.“

Schuhbeck entschuldigte sich im Gerichtssaal: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“

Seine Krebserkrankung bleibt entscheidend: Momentan muss er seine Strafe nicht antreten – der Haftvollzug ist ausgesetzt, vermutlich mindestens bis September 2025.

Seine Firmen hinterließen laut Insolvenzverwalter Max Liebig Verbindlichkeiten von rund 27 Mio. €. Von diesen sind nach jetzigem Stand nur Bruchteile zu erwarten. Zusätzlich schuldet Schuhbeck über 6 Mio. €, darunter 1,25 Mio. inkl. Säumniszuschläge an das Finanzamt.

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