Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Landesgericht Linz eine Anklage gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Amtsmissbrauchs eingebracht. Das gab die Ermittlungsbehörde am Donnerstag bekannt. Zusammen mit Wöginger angeklagt sind zwei Beamte des Finanzministeriums. In dem Fall geht es um die Besetzung des Leitungspostens im Finanzamt Braunau.
Wöginger wird vorgeworfen, beim einstigen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert zu haben.
Ereignet haben soll sich die mutmaßliche Intervention im Jahr 2017, als Wöginger bereits Abgeordneter zum Nationalrat war. Die Causa ist Bestandteil des umfangreichen Akts zu den Casinos Austria (CASAG-Verfahren), ausgelöst durch den „Ibiza-Skandal“.
Die Ermittler stützen sich dabei unter anderem auf Chats, in denen Schmid an Wöginger schrieb: „Wir haben es geschafft (…) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger fand das „echt super“. Belastet wird der ÖVP-Politiker auch durch eine ehemalige Bedienstete des Finanzministeriums.
Wöginger werde als Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, wie die WKStA mitteilte. Das heißt, er steht mutmaßlich am Beginn einer Bestimmungskette. Konkret soll der später bevorzugte Kandidat als Parteifreund an Wöginger herangetreten sein und um dessen Unterstützung bei der Erlangung des Postens des Vorstandes des Finanzamts ersucht haben. Wöginger wiederum soll sich danach an Schmid gewandt haben.
Schmid, der mittlerweile im CASAG-Verfahren als Kronzeuge geführt wird, soll daraufhin auf einen der beiden mitangeklagten Beamten des Finanzministeriums Einfluss genommen haben, um die gewünschte Reihung zu erwirken, lautet der Vorwurf der WKStA.
Der andere – hochrangige – Beamte, der Wöginger und dem Kandidaten parteipolitisch nahesteht, soll als Vorsitzender der Begutachtungskommission aus eigenem Antrieb an der rechtswidrigen Postenbesetzung mitgewirkt haben. Wöginger hat stets sein Unschuld beteuert. Für ihn und die beiden weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.